656 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge folgende Ergänzungen zum KrW-/AbfG beschließen:§22, Abs. 2a(1) Geräte und Zubehörteile mit Bauteilen, deren vorrangige Bestimmung darin besteht, die Lebensdauer des Geräts oder des Zubehörteils zu verkürzen bzw. zu diesem Zweck seine Funktion zu blockieren, dürfen im Gültigkeitsbereich des KrW-/AbfG nicht vertrieben werden. (2) Die Entscheidung darüber, ob dieser Fall vorliegt, treffen auf Antrag die zuständigen Technischen Überwachungsvereine.
Begründung
Entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften, Recyclinghöfe und Betriebe werden zurzeit erheblich belastet durch Geräte und Zubehörteile, deren Funktionsuntüchtigkeit willkürlich durch geplante Obsoleszenz herbeigeführt wurde. Da Zubehörteile wie z.B. Tonerkartuschen bei unsachgemäßer Entsorgung auch zu einer Umweltbelastung und Gefährdungen der Gesundheit führen können, ist sicherzustellen, dass der Einsatz dieser Artikel auf das notwendige Mindestmaß beschränkt wird. Dafür haben Hersteller und Händler im Rahmen der Produktverantwortung zu sorgen. Geht vom Weiterbetrieb eines Zubehörteils mit verbrauchtem Inhalt eine Gefährdung der Funktionstüchtigkeit des Geräts aus, ist eine entsprechende Warnung ausreichend. Eine Gesundheitsgefährdung des Nutzers ist durch die Bauweise des Geräts prinzipiell auszuschließen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.05.2013
Petition endet:
11.07.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-17-18-273-050751
Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition begehrt eine Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dahingehend,
dass Geräte und Zubehörteile, deren Funktionstüchtigkeit willkürlich durch geplante
Obsoleszenz herbeigeführt wird, nicht durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erfasst
werden, sondern der Produktverantwortung des Herstellers bzw. Händlers
überlassen bleiben.
Die Eingabe bemängelt, dass elektronische Geräte und Zubehörteile wie
beispielsweise Tonerkartuschen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.