31 allekirjoitukset
Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert wird, dass die sog. Festsetzungsfristen grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt werden.
Perustelut
Bei der momentanen Rechtslage kann es z. B. passieren, dass man einen Steuerbescheid über Steuerbefreiung erhält und dieser nach drei Jahren noch rückwirkend geändert werden kann, wenn der ausstellenden Behörde z. B. auffällt, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft war. Das heißt, man muss im schlimmsten Falle für vier Jahre Steuern nachzahlen! Das ist Behördenwillkür und muss geändert werden, nicht zuletzt um für Rechtssicherheit zu sorgen!
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
10.11.2017
Vetoomus päättyy:
26.12.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.11.2019Pet 2-19-08-6102-000462 Abgabenordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung
dahingehend geändert wird, dass die sogenannten Festsetzungsfristen grundsätzlich
auf ein Jahr begrenzt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, bei der aktuellen Rechtslage könne es passieren,
dass ein Steuerbescheid über Steuerbefreiung nach drei Jahren noch rückwirkend
geändert werden kann und dann für vier Jahre Steuern nachzuzahlen wären.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab... enemmän
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan