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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert wird, dass die sog. Festsetzungsfristen grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt werden.
Motivazioni:
Bei der momentanen Rechtslage kann es z. B. passieren, dass man einen Steuerbescheid über Steuerbefreiung erhält und dieser nach drei Jahren noch rückwirkend geändert werden kann, wenn der ausstellenden Behörde z. B. auffällt, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft war. Das heißt, man muss im schlimmsten Falle für vier Jahre Steuern nachzahlen! Das ist Behördenwillkür und muss geändert werden, nicht zuletzt um für Rechtssicherheit zu sorgen!
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
10/11/2017
La petizione termina:
26/12/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 2-19-08-6102-000462 Abgabenordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung
dahingehend geändert wird, dass die sogenannten Festsetzungsfristen grundsätzlich
auf ein Jahr begrenzt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, bei der aktuellen Rechtslage könne es passieren,
dass ein Steuerbescheid über Steuerbefreiung nach drei Jahren noch rückwirkend
geändert werden kann und dann für vier Jahre Steuern nachzuzahlen wären.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab... avanti
Dibattito
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