Abgabenordnung - Änderung von § 169 Absatz 2 AO/ Begrenzung der Festsetzungsfristen auf 1 Jahr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert wird, dass die sog. Festsetzungsfristen grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt werden.

Begründung

Bei der momentanen Rechtslage kann es z. B. passieren, dass man einen Steuerbescheid über Steuerbefreiung erhält und dieser nach drei Jahren noch rückwirkend geändert werden kann, wenn der ausstellenden Behörde z. B. auffällt, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft war. Das heißt, man muss im schlimmsten Falle für vier Jahre Steuern nachzahlen! Das ist Behördenwillkür und muss geändert werden, nicht zuletzt um für Rechtssicherheit zu sorgen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6102-000462 Abgabenordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung
    dahingehend geändert wird, dass die sogenannten Festsetzungsfristen grundsätzlich
    auf ein Jahr begrenzt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, bei der aktuellen Rechtslage könne es passieren,
    dass ein Steuerbescheid über Steuerbefreiung nach drei Jahren noch rückwirkend
    geändert werden kann und dann für vier Jahre Steuern nachzuzahlen wären.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab... weiter

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