Région: Allemagne

Abgabenordnung - Änderung von § 169 Absatz 2 AO/ Begrenzung der Festsetzungsfristen auf 1 Jahr

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert wird, dass die sog. Festsetzungsfristen grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt werden.

Raison

Bei der momentanen Rechtslage kann es z. B. passieren, dass man einen Steuerbescheid über Steuerbefreiung erhält und dieser nach drei Jahren noch rückwirkend geändert werden kann, wenn der ausstellenden Behörde z. B. auffällt, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft war. Das heißt, man muss im schlimmsten Falle für vier Jahre Steuern nachzahlen! Das ist Behördenwillkür und muss geändert werden, nicht zuletzt um für Rechtssicherheit zu sorgen!

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Actualités

  • Pet 2-19-08-6102-000462 Abgabenordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der § 169 Absatz 2 der Abgabenordnung
    dahingehend geändert wird, dass die sogenannten Festsetzungsfristen grundsätzlich
    auf ein Jahr begrenzt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, bei der aktuellen Rechtslage könne es passieren,
    dass ein Steuerbescheid über Steuerbefreiung nach drei Jahren noch rückwirkend
    geändert werden kann und dann für vier Jahre Steuern nachzuzahlen wären.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab... plus loin

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