29.092 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
De petitie is gericht aan: Hessischen Landtag
Die Straßenbeiträge sollen aus dem hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) und aus der hessischen Gemeindeordnung (HGO) gestrichen werden. Die Einnahmeausfälle sind den Kommunen in geeigneter Form aus Landesmitteln zu erstatten.
Reden
Die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen ist ungerecht und unsozial. Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer, oft in einer existenz-bedrohenden Höhe.
Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
09-03-2018
De petitie eindigt:
01-05-2019
Regio:
Hessen
Categorie:
Huisvesting
Nieuws
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
op 10-03-2020Der Hessische Landtag hat sich mit unserer Petition "Straßenausbaubeiträge abschaffen" beschäftigt. Als Resultat wurde leider lediglich das Hessische Innenministerium vom Landtag beauftragt, uns über die derzeitige Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Das Schreiben können Sie hier nachlesen: hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Bescheid_Strassenbeitraege_29-08-19.pdf
Nachfolgend die Pressemitteilung der FREIE WÄHLER Hessen:
STRABS-Petition: FREIE WÄHLER Hessen enttäuscht nach Landtagsbewertung
Die FREIE WÄHLER Hessen zeigen sich enttäuscht über die Art, wie sich der hessische Landtag mit der Petition gegen die Straßenausbaubeiträge („Strabs“) beschäftigt hat. Die Petition war von der Partei gemeinsam mit der... verder -
Discussie
Straßenbeiträge sind sie höchst undemokratisch. Hier bestimmen Stadtverwaltungen, wo, in welchem Umfang und in welcher Ausführung Straßen zu sanieren sind und sie treffen diese Entscheidungen zumindest teilweise zu Lasten Dritter, nämlich der Grundstückseigentümer. Solche Verträge zu Lasten Dritter sind in unserem Rechtssystem nicht zulässig. Demokratisch würde der Prozess erst, wenn die Verwaltungen die Pläne und Kosten vorlegen und die Zahler (Grundstückseigentümer) darüber mehrheitlich entscheiden, was zu welchen Kosten umgesetzt wird (siehe direkte Demokratie der Schweiz).
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