Aufhebung des Tempolimits für Motorräder mit Anhänger auf allen Straßen in Deutschland.
Reason
Bei Höchstgeschwindigkeit 60 km/h ist es lebensgefährlich auf der Autobahn zu fahren. Da alle LKW mit bis zu 95 km/h fahren, ist ein Motorrad mit Anhänger mit Tempo 60 ein Hindernis. Viele LKW, aber auch PKW, fahren viel zu Dicht auf. Hupen und Beschimpfungen so wie Beleidigungen sind an der Tagesordnung. Es kommt teilweise zu riskanten Überholvorgängen. Dadurch besteht ein erhebliches Unfallrisiko für die nachfolgenden Fahrzeuge auf der linken Fahrspur. Durch das viele Überholen sind Staus vorprogrammiert, die wiederum eine erhebliche Unfallgefahr darstellen. Zu Beachten ist auch, die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (min. 60 km/h ) auf den Bundesautobahnen. Diese vermeidbare Gefährdung betrifft uns alle, die wir auf Deutschlands Strassen unterwegs sind. Deshalb die Forderung: Abschaffen von Tempo 60 für Motorräder mit Anhänger! Mindestens gleichsetzen mit PKW mit Anhänger! Es geht um unser Leben!
News
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Änderungs Vorschlag StvO
on 20 Aug 2018Vorschlg wie die Stvo abgeänder werden soll:
Konkret soll die StVO zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nur in vier Sätzen geändert werden.
§ 3 Absatz (3) Punkt 2.a) bb) soll neu lauten "Personenkraftwagen und Krafträder mit Anhänger"
§ 3 Absatz (3) Punkt 2.b) bb) soll neu lauten "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Krafträder, Lastkraftwagen und
Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie"
§ 18 Absatz (5) Punkt 1.b) soll neu lauten "Personenkraftwagen mit Anhänger, Krafträder mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile
mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie"
§ 18 Absatz (5) Punkt 2.a) soll neu lauten "selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,"
Analog... further -
Auszug 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
on 03 Aug 2018Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss... further -
Auszug Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
on 03 Aug 2018Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
(4) (weggefallen)
(5)... further
Debate
No CONTRA argument yet.
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