Verkehr

Abschaffung Tempo 60 für Motorräder mit Anhänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
220 Unterstützende 219 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

220 Unterstützende 219 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Aufhebung des Tempolimits für Motorräder mit Anhänger auf allen Straßen in Deutschland.

Begründung

Bei Höchstgeschwindigkeit 60 km/h ist es lebensgefährlich auf der Autobahn zu fahren. Da alle LKW mit bis zu 95 km/h fahren, ist ein Motorrad mit Anhänger mit Tempo 60 ein Hindernis. Viele LKW, aber auch PKW, fahren viel zu Dicht auf. Hupen und Beschimpfungen so wie Beleidigungen sind an der Tagesordnung. Es kommt teilweise zu riskanten Überholvorgängen. Dadurch besteht ein erhebliches Unfallrisiko für die nachfolgenden Fahrzeuge auf der linken Fahrspur. Durch das viele Überholen sind Staus vorprogrammiert, die wiederum eine erhebliche Unfallgefahr darstellen. Zu Beachten ist auch, die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (min. 60 km/h ) auf den Bundesautobahnen. Diese vermeidbare Gefährdung betrifft uns alle, die wir auf Deutschlands Strassen unterwegs sind. Deshalb die Forderung: Abschaffen von Tempo 60 für Motorräder mit Anhänger! Mindestens gleichsetzen mit PKW mit Anhänger! Es geht um unser Leben!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Vorschlg wie die Stvo abgeänder werden soll:

    Konkret soll die StVO zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nur in vier Sätzen geändert werden.

    § 3 Absatz (3) Punkt 2.a) bb) soll neu lauten "Personenkraftwagen und Krafträder mit Anhänger"

    § 3 Absatz (3) Punkt 2.b) bb) soll neu lauten "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Krafträder, Lastkraftwagen und
    Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie"

    § 18 Absatz (5) Punkt 1.b) soll neu lauten "Personenkraftwagen mit Anhänger, Krafträder mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile
    mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie"

    § 18 Absatz (5) Punkt 2.a) soll neu lauten "selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,"

    Analog... weiter

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    §3 Geschwindigkeit
    (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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