Région: Oberbayern
Environnement

Änderung der Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Oberbayern

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Bezirkstag Oberbayern
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  1. Lancé 2013
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Streichung "§2 Nachtfischen" in der Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Oberbayern

Raison

Ungleichbehandlung und Willkür Ungerechte Behandlung von Fischern und Anglern aus Oberbayern - Oberbayern ist der einzige Bezirk der Nachtfischen einschränkt / verbietet. Eine Einschränkung der Nachtfischerei macht in keinster Art und Weise Sinn, weder biologisch, ökologisch noch gesellschaftlich. Es gibt keine Studie, die Argumente gegen das Nachtangeln aufführt. Eine Uhrzeit bis zu welcher gefischt werden darf ist unsinnig und durch nichts zu Begründen, zudem gibt es mehr als 4 nachtaktive Arten.

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Angler haben einen wichtigen Hegeauftrag und erhalten Natur- und Kulturlandschaften. Unsinnige Einschränkungen wird in Vereinen organisierte Angler an Privatteiche verdrängen. Dort finden die Fischereigesetze keine Anwendungen.

Ich finde das Nachtangelverbot in Ordnung. Die Natur muss nicht 24 Stunden lang gestört werden. Ausserdem werden dadurch Fischereikontrollen immer schwieriger und gefährlicher.

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