Änderung des § 30 Abs. 3 STVO

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34 Handtekeninge

Die versoeker het nie die versoekskrif ingedien/oorhandig nie.

34 Handtekeninge

Die versoeker het nie die versoekskrif ingedien/oorhandig nie.

  1. Begin 2017
  2. Versameling voltooi
  3. Ingedien
  4. Dialoog
  5. Misluk

Die petisie is gerig aan: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Bezüglich des Sonn - und Feiertags Fahrverbot mit LKW´s gibt es in unseren Bundesländern verschiedene Umsetzungen. Laut dem Gesetz darf ein LKW unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse an diesen Tagen keinen Anhänger bewegen. Bei einer Konferenz der Verkehrsminister im Jahr 2007 wurde beschlossen, das LKW´s unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern des nicht gewerblichen Bedarfs wie Wohnwagen oder andere Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken ausgenommen werden. Leider wird das nicht in allen Bundesländern praktiziert, so ist man gezwungen als Reisender mit solchen Gespannen die Landkarte und die jeweiligen Bestimmungen in den Bundesländern zu prüfen.

Rede

Ich bin der Meinung, das Gesetze für den Straßenverkehr Bundeseinheitlich umgesetzt werden sollten und nicht Sache der Länder sein sollte. Es kann nicht sein, das ich beim verlassen eines Bundeslands eine Ordnungswidrigkeit begehe, die im Bundesland zuvor keine Ordnungswidrigkeit war.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2017-05-11
Versameling eindig: 2017-07-10
Streek: Deutschland
kategorie: Verkeer

nuus

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Nur dadurch ist ein bundeseinheitliches Verkehrsrecht möglich. Es kann nicht sein, das man in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt.

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