Région: Allemagne
Image de la pétition Änderung des § 30 Abs. 3 STVO

Änderung des § 30 Abs. 3 STVO

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34 signatures

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

La pétition est adressée à : Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Bezüglich des Sonn - und Feiertags Fahrverbot mit LKW´s gibt es in unseren Bundesländern verschiedene Umsetzungen. Laut dem Gesetz darf ein LKW unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse an diesen Tagen keinen Anhänger bewegen. Bei einer Konferenz der Verkehrsminister im Jahr 2007 wurde beschlossen, das LKW´s unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern des nicht gewerblichen Bedarfs wie Wohnwagen oder andere Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken ausgenommen werden. Leider wird das nicht in allen Bundesländern praktiziert, so ist man gezwungen als Reisender mit solchen Gespannen die Landkarte und die jeweiligen Bestimmungen in den Bundesländern zu prüfen.

Raison

Ich bin der Meinung, das Gesetze für den Straßenverkehr Bundeseinheitlich umgesetzt werden sollten und nicht Sache der Länder sein sollte. Es kann nicht sein, das ich beim verlassen eines Bundeslands eine Ordnungswidrigkeit begehe, die im Bundesland zuvor keine Ordnungswidrigkeit war.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 11/05/2017
Fin de la collecte: 10/07/2017
Région: Allemagne
Catégorie: Transport

Actualités

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Nur dadurch ist ein bundeseinheitliches Verkehrsrecht möglich. Es kann nicht sein, das man in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt.

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