Regione: Germania
Immagine della petizione Änderung des § 30 Abs. 3 STVO
Trasporti

Änderung des § 30 Abs. 3 STVO

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
34 Supporto 34 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

34 Supporto 34 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Bezüglich des Sonn - und Feiertags Fahrverbot mit LKW´s gibt es in unseren Bundesländern verschiedene Umsetzungen. Laut dem Gesetz darf ein LKW unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse an diesen Tagen keinen Anhänger bewegen. Bei einer Konferenz der Verkehrsminister im Jahr 2007 wurde beschlossen, das LKW´s unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern des nicht gewerblichen Bedarfs wie Wohnwagen oder andere Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken ausgenommen werden. Leider wird das nicht in allen Bundesländern praktiziert, so ist man gezwungen als Reisender mit solchen Gespannen die Landkarte und die jeweiligen Bestimmungen in den Bundesländern zu prüfen.

Motivazioni:

Ich bin der Meinung, das Gesetze für den Straßenverkehr Bundeseinheitlich umgesetzt werden sollten und nicht Sache der Länder sein sollte. Es kann nicht sein, das ich beim verlassen eines Bundeslands eine Ordnungswidrigkeit begehe, die im Bundesland zuvor keine Ordnungswidrigkeit war.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Nur dadurch ist ein bundeseinheitliches Verkehrsrecht möglich. Es kann nicht sein, das man in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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