Kraj : Německo
Obrázek petice Änderung des § 30 Abs. 3 STVO
Provoz

Änderung des § 30 Abs. 3 STVO

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
34 34 v Německo

Navrhovatel nepodal petici.

34 34 v Německo

Navrhovatel nepodal petici.

  1. Zahájena 2017
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

Bezüglich des Sonn - und Feiertags Fahrverbot mit LKW´s gibt es in unseren Bundesländern verschiedene Umsetzungen. Laut dem Gesetz darf ein LKW unter 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse an diesen Tagen keinen Anhänger bewegen. Bei einer Konferenz der Verkehrsminister im Jahr 2007 wurde beschlossen, das LKW´s unter 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhängern des nicht gewerblichen Bedarfs wie Wohnwagen oder andere Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken ausgenommen werden. Leider wird das nicht in allen Bundesländern praktiziert, so ist man gezwungen als Reisender mit solchen Gespannen die Landkarte und die jeweiligen Bestimmungen in den Bundesländern zu prüfen.

Odůvodnění

Ich bin der Meinung, das Gesetze für den Straßenverkehr Bundeseinheitlich umgesetzt werden sollten und nicht Sache der Länder sein sollte. Es kann nicht sein, das ich beim verlassen eines Bundeslands eine Ordnungswidrigkeit begehe, die im Bundesland zuvor keine Ordnungswidrigkeit war.

Děkujeme za vaši podporu

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zprávy

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

rozprava

Nur dadurch ist ein bundeseinheitliches Verkehrsrecht möglich. Es kann nicht sein, das man in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen erlebt.

Zatím žádný argument CONTRA.

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