Anerkennung des Berufs „Braider“ als eigenständiges Handwerk – Legalisierung ohne Meisterpflicht!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

154 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern die gesetzliche Anerkennung des Berufes „Braider“ als eigenständige, handwerksähnliche Tätigkeit.

Derzeit gelten für Braider/innen die gleichen Regelungen wie für Friseurhandwerker, obwohl es sich um eine spezialisierte, kulturell geprägte Kunst des Haarflechtens handelt, die keine klassischen Friseurdienstleistungen umfasst.

Viele Braider/innen, insbesondere mit afrikanischen Wurzeln, arbeiten seit Jahren mit hoher Professionalität, jedoch ohne rechtliche Sicherheit. Der Einsatz einfacher Werkzeuge wie Kamm, Hände, Föhn (ohne Schneiden/Färben) sollte nicht an einen Meisterbrief gebunden sein.

Wir fordern:
– Die Eintragung von Braiding als handwerksähnliches Gewerbe bei der HWK
– Ausnahme von der Meisterpflicht für Braider/innen
– Möglichkeit einer eigenen Braider-Ausbildung oder Qualifikation

Ziel ist es, tausenden Braider/innen in Deutschland einen legalen Berufsweg zu eröffnen, ohne sie unter das klassische Friseurhandwerk zu zwingen.

Begründung

Braiding ist ein traditionsreiches Handwerk mit eigener Technik, das nicht mit klassischen Friseurtätigkeiten (Schneiden, Färben etc.) gleichzusetzen ist.
In Ländern wie Frankreich, den USA und den Niederlanden ist Braiding legal möglich – Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und Vielfalt sowie Integration im
Handwerk fördern.

Unterstütze uns für eine gerechte Anerkennung und berufliche Freiheit!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Zahadatou Gibson, Berlin
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.08.2025
Sammlung endet: 03.02.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bildung

Wenn vergleichsweise eine Pflegekraft jemandem die Haare frisiert oder die Fußnägel pflegt, wird auch keine Qualifizierung als Friseur oder Podologe benötigt. Ein Zertifikat als Braider oder Erfahrung sollte für Selbständigkeit ausreichen. Man muss z. B. auch keine Kochausbildung haben, um ein Restaurant aufmachen zu dürfen.

Noch kein CONTRA Argument.

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