Petition is addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1. Einführung eines einheitlichen Altersversorgungssystems: - Alle Erwerbstätigen, einschließlich Beamten, Selbstständigen und Politikern, zahlen in ein gemeinsames Rentensystem ein.
2. Angleichung des Versorgungsniveaus: - Reduzierung des Pensionsniveaus auf 60 % des letzten Bruttogehalts. - Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 55 % des Bruttogehalts.
3. Reform der steuerlichen Belastung: - Einsparungen bei den Pensionen (bis zu 20 Milliarden € jährlich) zur Stabilisierung des Rentensystems nutzen. - Steuerliche Entlastung der jüngeren Generation durch Umverteilung der Einsparungen.
4. Langfristiger Zeitplan zur Umsetzung: - Einführung eines Übergangszeitraums von 15 Jahren, um die Reform sozial verträglich und rechtssicher umzusetzen.
5. Volksentscheid über die Reform der Altersversorgung: - Einbindung der Bevölkerung zur Sicherstellung der demokratischen Legitimation.
Reason
1. Ungleichheit zwischen Renten und Pensionen (Art. 3 GG): - Rentner zahlen 18,6 % ihres Einkommens über 40 Jahre in die Rentenversicherung ein und erhalten im Schnitt 48 % ihres Bruttogehalts als Rente. - Pensionäre zahlen keine Eigenbeiträge und erhalten 71,75 % ihres letzten Bruttogehalts. - Diese Ungleichheit verletzt den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG, da sie nicht sachlich gerechtfertigt ist.
2. Belastung des Staatshaushalts: € - Die Beamtenpensionen kosten jährlich ca. 60 Milliarden € und steigen bis 2030 auf 80 Milliarden €. - Diese Kosten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert, während Rentner zusätzlich Eigenbeiträge leisten.
3. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG): - Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, soziale Gerechtigkeit zu fördern. - Eine Angleichung der Altersversorgung reduziert Altersarmut und stärkt das Vertrauen in den Sozialstaat.
4. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG): - Art. 33 Abs. 5 GG schützt das Alimentationsprinzip, jedoch nicht die Höhe der Pensionen. - Frühere Reformen (z. B. Absenkung von 75 % auf 71,75 %) zeigen, dass Anpassungen zulässig sind, solange die Grundversorgung gewährleistet bleibt.
5. Internationale Vorbilder: - Österreich: Einheitliches Rentensystem, Rentenniveau von 80 %. - Dänemark: Nachhaltiges Modell durch staatliche Grundsicherung kombiniert mit privater Vorsorge. - Niederlande: Breite gesellschaftliche Solidarität durch verpflichtende Beiträge für alle Erwerbstätigen.