Region: Germany

Angleichung von Renten und Pensionen im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Launched January 2025
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Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1. Einführung eines einheitlichen Altersversorgungssystems: - Alle Erwerbstätigen, einschließlich Beamten, Selbstständigen und Politikern, zahlen in ein gemeinsames Rentensystem ein.

2. Angleichung des Versorgungsniveaus: - Reduzierung des Pensionsniveaus auf 60 % des letzten Bruttogehalts. - Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 55 % des Bruttogehalts.

3. Reform der steuerlichen Belastung: - Einsparungen bei den Pensionen (bis zu 20 Milliarden € jährlich) zur Stabilisierung des Rentensystems nutzen. - Steuerliche Entlastung der jüngeren Generation durch Umverteilung der Einsparungen.

4. Langfristiger Zeitplan zur Umsetzung: - Einführung eines Übergangszeitraums von 15 Jahren, um die Reform sozial verträglich und rechtssicher umzusetzen.

5. Volksentscheid über die Reform der Altersversorgung: - Einbindung der Bevölkerung zur Sicherstellung der demokratischen Legitimation.

Reason

1. Ungleichheit zwischen Renten und Pensionen (Art. 3 GG): - Rentner zahlen 18,6 % ihres Einkommens über 40 Jahre in die Rentenversicherung ein und erhalten im Schnitt 48 % ihres Bruttogehalts als Rente. - Pensionäre zahlen keine Eigenbeiträge und erhalten 71,75 % ihres letzten Bruttogehalts. - Diese Ungleichheit verletzt den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG, da sie nicht sachlich gerechtfertigt ist.

2. Belastung des Staatshaushalts: € - Die Beamtenpensionen kosten jährlich ca. 60 Milliarden € und steigen bis 2030 auf 80 Milliarden €. - Diese Kosten werden vollständig aus Steuermitteln finanziert, während Rentner zusätzlich Eigenbeiträge leisten.

3. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG): - Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, soziale Gerechtigkeit zu fördern. - Eine Angleichung der Altersversorgung reduziert Altersarmut und stärkt das Vertrauen in den Sozialstaat.

4. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG): - Art. 33 Abs. 5 GG schützt das Alimentationsprinzip, jedoch nicht die Höhe der Pensionen. - Frühere Reformen (z. B. Absenkung von 75 % auf 71,75 %) zeigen, dass Anpassungen zulässig sind, solange die Grundversorgung gewährleistet bleibt.

5. Internationale Vorbilder: - Österreich: Einheitliches Rentensystem, Rentenniveau von 80 %. - Dänemark: Nachhaltiges Modell durch staatliche Grundsicherung kombiniert mit privater Vorsorge. - Niederlande: Breite gesellschaftliche Solidarität durch verpflichtende Beiträge für alle Erwerbstätigen.

Thank you for your support, Iordanis Dangas, 50859
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 01/14/2025
Collection ends: 07/13/2025
Region: Germany
Topic: Welfare

1 vollen Rentenpunkt bekommt man für das offizielle Brutto-Durchschnittsgehalt, fast 50.500 € für 2025. Das Rechnen mit dem Durchschnitts-Gehalt ist unrealistisch. Statistisch gesehen müsste der Median aller Gehälter, also das häufigste Gehalt, was verdient wird, einen ganzen Rentenpunkt ergeben. Es ist ungerecht, dass nur Besserverdienende einen vollen Rentenpunkt bis max. 2 Rentenpunkte jährlich sammeln.

No CONTRA argument yet.

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