Region: Stuhr
Bild der Petition Anpassung der Baumschutzsatzung in Stuhr

Anpassung der Baumschutzsatzung in Stuhr

Petition richtet sich an
Gemeinderat Stuhr

31 Unterschriften

4 %
22 von 620 für Quorum in Stuhr Stuhr

31 Unterschriften

4 %
22 von 620 für Quorum in Stuhr Stuhr
  1. Gestartet 07.07.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Gemeinderat Stuhr

Diese Petition verfolgt nicht das Ziel, die Baumschutzsatzung der Gemeinde Stuhr abzuschaffen. Der Schutz alter Bäume ist wichtig und sollte auch künftig erhalten bleiben. Uns ist ebenso bewusst, dass eine pauschale Regelung, nach der ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner automatisch zur Fällung berechtigt, nicht sinnvoll wäre. Eine solche Regelung könnte dazu führen, dass zahlreiche gesunde und ökologisch wertvolle Bäume gefällt werden. Das ist ausdrücklich nicht das Ziel dieser Petition.

Vielmehr wünschen wir uns, dass die Baumschutzsatzung um einen angemessenen Ermessensspielraum ergänzt wird. In begründeten Einzelfällen – etwa bei einem nachweislich wiederkehrenden starken Befall mit dem Eichenprozessionsspinner, einer fehlenden praktikablen Bekämpfungsmöglichkeit und einer erheblichen Gesundheitsgefährdung – sollte die Gemeinde die Möglichkeit haben, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Uns ist bewusst, dass Grundstückseigentum Verantwortung mit sich bringt und Investitionen in die Pflege des eigenen Grundstücks selbstverständlich dazugehören. Der jährlich wiederkehrende Kampf gegen den Eichenprozessionsspinner geht jedoch weit über die übliche Grundstückspflege hinaus. Solange sich auf öffentlichen Flächen in der Umgebung weiterhin befallene Eichen befinden und eine flächendeckende Bekämpfung dort praktisch nicht möglich ist, kommt es immer wieder zu einem erneuten Befall. Dadurch entstehen Jahr für Jahr dieselben Kosten, ohne dass eine nachhaltige Lösung erreicht wird. Für viele Betroffene ist dies finanziell und organisatorisch ein Fass ohne Boden.

Eine Genehmigung könnte selbstverständlich an Bedingungen geknüpft werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass für jeden gefällten Baum mehrere neue Bäume gepflanzt werden oder eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme erfolgt. So würden Natur- und Klimaschutz weiterhin gewährleistet, während gleichzeitig außergewöhnliche Härtefälle berücksichtigt werden könnten.

Ein Blick in die Nachbarkommunen zeigt zudem, dass unterschiedliche Regelungen möglich sind. So verfügen beispielsweise Syke und Bassum über keine vergleichbare Baumschutzsatzung. Dies soll nicht bedeuten, dass Stuhr seine Satzung abschaffen sollte. Es zeigt jedoch, dass Spielraum besteht, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln und an die tatsächlichen Herausforderungen anzupassen.

Unser Ziel ist daher eine ausgewogene Lösung, die den Schutz der Natur mit den berechtigten Interessen von Grundstückseigentümern sowie dem Gesundheits- und Sicherheitsschutz in Einklang bringt. Niemand sollte Jahr für Jahr hohe Kosten tragen und gleichzeitig einem wiederkehrenden Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein, ohne dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, in begründeten Einzelfällen eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Begründung

Diese Petition ist wichtig, weil sie einen fairen Ausgleich zwischen Natur-, Gesundheits- und Eigentumsschutz schaffen möchte.

Niemand möchte leichtfertig alte und wertvolle Bäume fällen. Gleichzeitig darf der Schutz einzelner Bäume nicht dazu führen, dass betroffene Grundstückseigentümer Jahr für Jahr erhebliche Kosten tragen und mit einem wiederkehrenden Gesundheitsrisiko für ihre Familien und Haustiere allein gelassen werden.

Die aktuelle Baumschutzsatzung lässt in solchen Fällen nur sehr wenig Handlungsspielraum. Dabei geht es nicht darum, die Satzung abzuschaffen oder den Baumschutz aufzuweichen, sondern darum, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, in begründeten Ausnahmefällen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Eine Härtefallregelung mit verpflichtenden Ersatzpflanzungen würde sowohl den Schutz der Natur als auch die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigen. So könnten außergewöhnliche Einzelfälle angemessen gelöst werden, ohne den Grundgedanken der Baumschutzsatzung infrage zu stellen.
Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie keine pauschale Fällung von Bäumen, sondern eine faire, ausgewogene und zukunftsorientierte Lösung für besondere Härtefälle in der Gemeinde Stuhr.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Nico Eggers, Stuhr
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.07.2026
Sammlung endet: 06.01.2027
Region: Stuhr
Kategorie: Umwelt

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Warum Menschen unterschreiben

Tiere und Menschen kommen zu Schade

ja und das sofort.

Weil riesige Bäume in privaten Gärten deren Nutzung und damit die Lebensqualität z.T. enorm einschränken können. Auch im Hinblick auf die aktuelle starke Verbreitung des Eichenpozessionsspinners kann z.B. eine Eiche je nach Standort und Zugänglichkeit enorme Einschränkungen auch für die Nachbarn bedeuteten und ggf. Unverhältnismäßig hohe Kosten für private Haushalte auslösen.

Umweltschutz ist Menschenschutz

Es muss Ermessensspielräume geben. Eine finanzielle Belastung für Betroffene muss im Rahmen bleiben. Wenn der Schutz darüber steht, muss die Gemeinde auch die Kosten tragen.

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