Region: Bayern
Erfolg
Soziales

Anpassung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes: Recht auf Grundausbildung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
1 Unterstützer 1 in Bayern

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Es wird beantragt, das bayerische Feuerwehrgesetz dahingehend zu ändern, das jeder Feuerwehrdienstleistende ein Recht auf eine Grundausbildung hat, und diese auch durchlaufen muss. Dadurch soll sichergestellt werden das kein Feuerwehrdienstleistender seine Gesundheit aufgrund mangelder Ausbildung gefährden muss.

Das Land Baden-Würtemberg hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt:

Dienstpflichten [Auszug aus § 14 Dienstpflichten] Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet, am Dienst einschließlich der Aus- und Fortbildung regelmäßig pünktlich teilzunehmen,

[Auszug aus §11] Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden.

Der Landtag möge diese Regeln sinngemäß in das bayerische Feuerwehrgesetz übernehmen. Desweiteren möge der Landtag über die Einführung eines Qualitätsmanagements für die Feuerwehr beraten.

Begründung

Viele kleinere Feuerwehren vernachlässigen die Ausbildung gehen dadurch Risiken auf Kosten der Ehrenamtlichen oder Betroffnen ein. Eine solide Grundausbildung sichert die Qualität der Hilfeleistung und vermeidet Folgeschäden aufgrund falscher aber gutgemeinter Hilfe.

Beispiel: Ein Haus wird nach einem Brand wegen Wasserschaden abgerissen Ein im Eis verunglückter stirbt am Bergungstod nachdem er durch die Helfer zu viel bewegt wurde Ein Feuerwehrdienstleistender hat gehört er hätte Sonderrechte hat und geht hohe Risiken im Strassenverkehr ein bei der Alarmierung zu einer Ölspur Ein Atemschutzgeräteträger hat wegen Platzmangel keinen Lehrgang bekommen und wird trotzdem eingesetzt. Ein Feuerwehrdienstleistender hat seit 5 jahren keinen EH-Lehrgang besucht und kann einem verletztem Kameraden nur schwer helfen...

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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