Arbeitnehmerüberlassung - Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (detaillierte Regelung der Arbeitszeit)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Hinblick auf eine detaillierte Regelung der Arbeitszeit (Führung des Zeitkontos und dessen Ausgleich) gefordert, um ein Unterlaufen des Mindestlohnes auszuschließen.

Begründung

Die in den Mantelverträgen der BZA/DGB-Tarifgemeinschaft sowie des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. angegebene individuelle monatliche Arbeitszeit§ 2 (BZA)„Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 151,67 Stunden; dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Diese muss im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nach Maßgabe des § 4 erreicht werden. In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternehmen mit längerer Arbeitszeitdauer überlassen wird, können die Arbeitsvertragsparteien eine entsprechend längere Arbeitszeit (max. 40- Stunden/Woche) vereinbaren. Die Vergütung wird in diesem Fall entsprechend angepasst.“§3 (IGZ)„Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden....“führt durch den undefinierten Passus „dauerhaft“ (BZA) oder ohne Angabe (IGZ) zur Senkung des Mindestlohns beispielsweise bei einer 40-Stunden Woche auf 87,5 %. Dieser Effekt wird weiterhin verstärkt durch Mehrarbeit in § 6 sowie Ausgleich der gesamt anfallenden Überstunden/Plusstunden durch Freizeit beziehungsweise einer Begrenzung der entgeltfähigen Plusstunden nach § 4 Absatz 5a,d (BZA) und § 3 Absatz 2.2 (IGZ).Dies widerspricht der Idee eines Mindestlohns.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8101-035760 Arbeitnehmerüberlassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im
    Hinblick auf eine detaillierte Regelung der Arbeitszeit, der Führung des Zeitkontos und
    dessen Ausgleich gefordert, um ein Unterlaufen des Mindestlohnes auszuschließen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die in den Tarifverträgen der
    Zeitarbeitsbranche enthaltenen Arbeitszeitregelungen sowie die Führung von
    Arbeitszeitkonten und die damit verbundenen Regelungen zum Freizeitausgleich der
    anfallenden Über- und... weiter

Noch kein PRO Argument.

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