Arbeitnehmerüberlassung - Ergänzung des § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Zeitkonto)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
401 Unterstützende 401 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

401 Unterstützende 401 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 11 zu ergänzen / zu erweitern um die Rechte der Leiharbeiter zu stärken und um den verbreiteten und gängigen Missbrauch durch Entnahme von Guthaben oder ein Auflaufen von Minusstunden auf einem Zeitkonto in einsatzfreien Zeiten zu unterbinden.

Begründung

Es ist gängige Praxis in Verleihbetrieben ein Stundenkonto zu führen. Diese werden jedoch zum größten Teil missbraucht, um das Arbeitgeberisiko bei Annahmeverzug nach § 615 BGB zum Nachteil des Beschäftigten zu unterwandern. Ein Leiharbeiter erwirtschaftet ein Stundenguthaben, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit die der im Entleihbetrieb geleisteten Stunden überschreitet. In einsatzfreien Zeiten kommt es immer wieder dazu, dass dieses Guthaben durch Entnahme von Stunden veringert wird für einen Fall, den der Beschäftigte nicht zu vertreten hat. Dies ist nicht nur ein finanzieller Nachteil für den Beschäftigten, sondern er wird auch um seine bisher geleisteten Stunden betrogen die eigentlich für einen Freizeitausglich zur Verfügung stehen. Ein Annahmeverzug durch den Arbeitgeber kann aber nicht mit Freizeit gleich gestellt sein, da sich der Beschäftigte meist vertraglich durch bspw telefonische Meldung zur Verfügung zu halten hat - somit kann nicht von frei planbarer Freizeit ausgegangen werden. Da dieses Thema in Tarifverträgen meist generell unbehandelt bleibt, ist eine gesetzliche Regelung nunmehr unumgänglich, da es hier zu masiven Missbrauch durch Verleihbetriebe kommt

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8101-034996Arbeitnehmerüberlassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 11) zu
    ergänzen bzw. zu erweitern, um die Rechte der Leiharbeiter zu stärken und um den
    verbreiteten und gängigen Missbrauch durch Entnahme von Guthaben oder ein
    Auflaufen von Minusstunden auf einem Zeitkonto in einsatzfreien Zeiten zu
    unterbinden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es gängige Praxis in
    Verleihbetrieben sei, ein Stundenkonto zu führen. Ein Leiharbeiter erwirtschafte ein
    Stundenguthaben, wenn die vertraglich... weiter

Noch kein PRO Argument.

Das Stunden von Zeitkonto in einsatzfreien Zeiten entnommen werden, ist erstmal hinreichend bekannt und wird nicht nur von Verleihfirmen so gehandhabt, sondern auch von Wirtschafts-, Produktions- und Handwerksbetrieben. Wenn Sie so etwas fordern, dann bitte genell - Das Zeitkonto wird in Spitzenzeiten angesammelt und in schlechten Zeiten abgebaut - dafür ist es gedacht.

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