Regione: Germania

Arbeitslosengeld - Anpassung der Sozialversicherungspauschale

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
85 Supporto 85 in Germania

La petizione è stata respinta

85 Supporto 85 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Gesetzesänderung des § 153 SGB III - Sozialversicherungspauschale von 21 %. Diese Pauschale beeinflußt die Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.

Motivazioni:

Diese Pauschale behinhaltet die KV,PV,RV.Arb.losenversicherung. Ab den 01.01.2013 liegen gesetzlich Änderungen zum Rentenversicherungsbetrag vor und neue gesetzliche Normen der KV- und PV.Mit diesen neuen Regelungen ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1%. Es ergibt sich somit für alle Arbeitsloseeine Benachteiligung in der Zahlung des Arbeutslosengeldes.Ein Widerspruchsverfahren beim Arbeitsamt wird abgewiesen mit der Begründung, daß eine Änderung des § 153 SGB nicht erfolgte.Es sollten sich alle Arbeitslosen dazu äußern und an der Petition teilnehmen.

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Novità

  • Pet 4-17-11-81501-049021Arbeitslosengeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des § 153 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
    (Sozialversicherungspauschale von 21 %) gefordert. Diese Pauschale beeinflusst die
    Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Arbeitslosen durch die
    gesetzliche Neuregelung etwa 1 % mehr vom Arbeitslosengeld für
    Sozialversicherungsleistungen abgezogen werde.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
    Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die... avanti

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