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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Gesetzesänderung des § 153 SGB III - Sozialversicherungspauschale von 21 %. Diese Pauschale beeinflußt die Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Pamatojums
Diese Pauschale behinhaltet die KV,PV,RV.Arb.losenversicherung. Ab den 01.01.2013 liegen gesetzlich Änderungen zum Rentenversicherungsbetrag vor und neue gesetzliche Normen der KV- und PV.Mit diesen neuen Regelungen ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1%. Es ergibt sich somit für alle Arbeitsloseeine Benachteiligung in der Zahlung des Arbeutslosengeldes.Ein Widerspruchsverfahren beim Arbeitsamt wird abgewiesen mit der Begründung, daß eine Änderung des § 153 SGB nicht erfolgte.Es sollten sich alle Arbeitslosen dazu äußern und an der Petition teilnehmen.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
13.02.2013
Petīcija beidzas:
27.03.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-11-81501-049021Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 153 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(Sozialversicherungspauschale von 21 %) gefordert. Diese Pauschale beeinflusst die
Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Arbeitslosen durch die
gesetzliche Neuregelung etwa 1 % mehr vom Arbeitslosengeld für
Sozialversicherungsleistungen abgezogen werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.