Peticija nebuvo patenkinta
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Gesetzesänderung des § 153 SGB III - Sozialversicherungspauschale von 21 %. Diese Pauschale beeinflußt die Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Priežastis
Diese Pauschale behinhaltet die KV,PV,RV.Arb.losenversicherung. Ab den 01.01.2013 liegen gesetzlich Änderungen zum Rentenversicherungsbetrag vor und neue gesetzliche Normen der KV- und PV.Mit diesen neuen Regelungen ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1%. Es ergibt sich somit für alle Arbeitsloseeine Benachteiligung in der Zahlung des Arbeutslosengeldes.Ein Widerspruchsverfahren beim Arbeitsamt wird abgewiesen mit der Begründung, daß eine Änderung des § 153 SGB nicht erfolgte.Es sollten sich alle Arbeitslosen dazu äußern und an der Petition teilnehmen.
Nuoroda į peticiją
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Pet 4-17-11-81501-049021Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 153 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(Sozialversicherungspauschale von 21 %) gefordert. Diese Pauschale beeinflusst die
Höhe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Arbeitslosen durch die
gesetzliche Neuregelung etwa 1 % mehr vom Arbeitslosengeld für
Sozialversicherungsleistungen abgezogen werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die... toliau
diskusijos
Kol kas jokio argumento PRIEŠ.