Arbeitslosengeld II - Leistungsgewährung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Studenten ohne jegliches Einkommen etc.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Unterstützende 45 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

45 Unterstützende 45 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Studenten ohne jegliches Einkommen, BAföG-Anspruch und die Möglichkeit, von den Eltern finanzielle Unterstützung zu erfahren, gewährt werden

Begründung

Da es mir nicht mehr länger möglich ist, meinen studierenden Sohn weiterhin finanziell zu unterstützen (ich bin selbst arbeitslos), ist die Beendigung des Studiums meines Sohnes bedroht.Es kann nicht sein, dass man als völlig mittelloser, deutscher Staatsbürger keinerlei finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bekommt, weil er sich in Ausbildung befindet und diese Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51,57 und 58 des dritten Buches Sozialgesetzbuch SGB III dem Grund nach förderungsfähig ist. Auszubildende haben über die Leistungen nach § 27 SGB II hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.WOVON sollen sie dann leben??? Verhungern??? Stehlen??

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81503-042790 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Studenten bei fehlendem Anspruch auf Leistungen
    nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen zur Sicherung
    des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt
    werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, es könne nicht angehen, dass Auszubildende, die
    mittellos seien, über die Leistungen nach § 27 SGB II hinaus keinen Anspruch auf
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hätten.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition,... weiter

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