Arbeitsvertragsrecht - Einheitliche Regelungen für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
197 Unterstützende 197 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

197 Unterstützende 197 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Ausstellung von Arbeitszeugnissen gemäß § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG normiert wird und einheitlich gesetzlich geregelt wird.

Begründung

Arbeitszeugnisse stellen schriftliche Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten dar, die erheblichen Einfluss auf den Eindruck, den ein potentieller Arbeitgeber vom Bewerber gewinnt, haben. Die "Geheimsprache", die hierbei genutzt wird, wird vielfach von zumeist kleinen Arbeitgebern weder angewendet noch verstanden, während wenige (große) Arbeitgeber mit hohem Aufwand und externer Unterstützung vielfältig gestaltete Zeugnisse erstellen und analysieren.Ein normaler Arbeitnehmer kann zumeist den Wegfall oder das Nichtvorhandensein von Bewertungsbestandteilen (auch wenn der Arbeitgeber dies nicht absichtlich sondern aus Unkenntnis macht) nicht beurteilen und erleidet somit unbeabsichtigt massive Nachteile trotz guter Arbeitsleistung. Weiterhin können Arbeitnehmer sich gegen diese - auch unbeabsichtigt schlechten Bewertungen - nur schwer zur Wehr setzen und Zeugnisse im Nachhinein korrigieren lassen.Daher möge der Deutsche Bundestag eine Standardisierung von Arbeitszeugnissen - ähnlich der ehemaligen Kopfnoten gem. § 49 Schulgesetz NRW - in beispielsweise folgenden Kategorien beschließen:- Leistungsbereitschaft- Zuverlässigkeit / Sorgfalt- Selbstständigkeit- Verantwortungsbereitschaft- Konfliktverhalten- Kooperationsfähigkeit(ggf. - Führungskompetenz bei Personalverantwortung)Eine Verklausulierung der Benotungen in beispielsweise - sehr gut („entspricht den Erwartungen in besonderem Maße“), - gut („entspricht den Erwartungen in vollem Maße“), - befriedigend („entspricht den Erwartungen im Allgemeinen“) und - unbefriedigend („entspricht den Erwartungen noch nicht“)kann selbstverständlich erfolgen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8000-042399Arbeitsvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Ausstellung von Arbeitszeugnissen gemäß
    § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 109 Gewerbeordnung (GewO) und § 16
    Berufsbildungsgesetz (BBiG) normiert wird und einheitlich gesetzlich geregelt wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Arbeitszeugnisse
    schriftlich wertende Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten darstellten und
    damit erheblichen Einfluss auf die Bewerbungschancen bei einem potentiellen
    Arbeitgeber hätten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer... weiter

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