Arbeitszeit - Anpassung des § 5 der Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
268 Unterstützende 268 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

268 Unterstützende 268 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bildschirmarbeitsverordung zeitgemäß folgendermaßen anzupassen: § 5 Täglicher Arbeitsablauf Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten alle 90 Minuten für mindestens 5 Minuten durch eine Pause unterbrochen wird, in welcher sich der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz entfernen darf.

Begründung

Durch die immer größer werdende Belastung am Arbeitsplatz und denn immer uneinsichtigeren Arbeitgebern ist es nötig diese Verordnung genauer zu definieren. Viele Arbeitgeber halten sich nicht an die Verordnung oder legen diese zu ihren Gunsten aus. Die Arbeit am Bildschirm erfordert eine immer höhere Konzentration. Um die dauerhafte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu gewährleisten und Krankheitsfällen vorzubeugen muss der Arbeitnehmer feste Bildschirmpausen gesetzlich zugesprochen bekommen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8033-033475Arbeitszeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, die Bildschirmarbeitsverordnung zeitgemäß folgendermaßen
    anzupassen:
    "§ 5 Täglicher Arbeitsablauf
    Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die
    tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten alle 90 Minuten für mindestens 5 Minuten durch
    eine Pause unterbrochen wird, in welcher sich der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz
    entfernen darf."
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass gesetzliche
    vorgeschriebene Bildschirmpausen erforderlich seien, um die dauerhafte
    Arbeitsleistung... weiter

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