Region: Germany

Arzneimittelwesen - Ergänzung von § 13 Abs. 1 Satz 1 BtMG

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 supporters 39 in Germany

The petition is denied.

39 supporters 39 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 13 Abs. 1 Satz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um folgende Worte ergänzt wird: Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Krankenpflege- und Rettungsfachpersonal zur besseren Erstversorgung bei großen Schmerzen verabreicht werden.

Reason

Es kommt oft vor, dass ein Rettungswagen weit früher als der Notarzt eintrifft, aber dann eine effiziente Schmerzbehandlung mittels Btm aufgrund der Gesetzeslage unterlassen wird. Dies ist aus Sicht des Patienten und dessen Outcome nicht akzeptabel. Der Patient hat ein Recht darauf bei Eintreffen des 1. Rettungsmittels auf eine Behandlung seiner Schmerzen.

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News

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-18-15-2120-031953
    41749 Viersen
    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zur Erwägung zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 13 Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz, um folgende
    Worte zu ergänzen: Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von
    Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Krankenpflege- und Rettungsfachpersonal zur besseren
    Erstversorgung bei großen Schmerzen verabreicht werden.
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm
    eingereichten... further

Not yet a PRO argument.

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