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Петицията не беще уважена
Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .
Петицията е адресирана до: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Es muss grundsätzlich für alle im Rahmen der Familienzusammenführung folgende Regeln, die nach dem Ausländerrecht bestehen, zwingend auch von Flüchtlingen erfüllt werden.
Причина
- Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 mit einem bei einem Goethe-Institut erworbenen Zertifikat2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis)3. nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung staatlicher Transferleistungen , insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen gemäß Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XI I :in Verbindung mit § 5 AufenthG Ohne diese Beschränkungen würden alle sonstigen Familienzusammenführungen, insbesondere Personen aus Drittstaaten bei Eheschließungen mit ungerechtfertigt benachteiligt und diskriminiert
Линк към петицията
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Изтегли (PDF)Информация за петицията
Петиция започна:
10.09.2017 г.
Петицията приключва:
21.02.2018 г.
Регион:
Германия
категория:
Новини
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Pet 1-18-06-26-045970 Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Regelungen für den Familiennachzug
von Flüchtlingen an die entsprechenden Regeln im Ausländerrecht angepasst werden.
Der Petent führt hierzu aus, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen nur erfolgen
dürfe, wenn
1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 (Zertifikat des Goethe Instituts),
2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis) und
3. ein nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung
staatlicher Transferleistungen... по-нататък