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Peticija je bila zavrnjena
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Es muss grundsätzlich für alle im Rahmen der Familienzusammenführung folgende Regeln, die nach dem Ausländerrecht bestehen, zwingend auch von Flüchtlingen erfüllt werden.
razlog
- Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 mit einem bei einem Goethe-Institut erworbenen Zertifikat2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis)3. nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung staatlicher Transferleistungen , insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen gemäß Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XI I :in Verbindung mit § 5 AufenthG Ohne diese Beschränkungen würden alle sonstigen Familienzusammenführungen, insbesondere Personen aus Drittstaaten bei Eheschließungen mit ungerechtfertigt benachteiligt und diskriminiert
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
10. 09. 2017
Konec peticije:
21. 02. 2018
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
-
Pet 1-18-06-26-045970 Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Regelungen für den Familiennachzug
von Flüchtlingen an die entsprechenden Regeln im Ausländerrecht angepasst werden.
Der Petent führt hierzu aus, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen nur erfolgen
dürfe, wenn
1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 (Zertifikat des Goethe Instituts),
2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis) und
3. ein nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung
staatlicher Transferleistungen... naprej