Kraj : Německo

Aufenthaltsrecht - Erfüllung aller im AufenthG geltenden Regelungen für Familiennachzug auch von Geflüchteten

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

58 podpisy

Petice nebyla splněna

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  1. Zahájena 2017
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Es muss grundsätzlich für alle im Rahmen der Familienzusammenführung folgende Regeln, die nach dem Ausländerrecht bestehen, zwingend auch von Flüchtlingen erfüllt werden.

Odůvodnění

  1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 mit einem bei einem Goethe-Institut erworbenen Zertifikat2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis)3. nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung staatlicher Transferleistungen , insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen gemäß Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XI I :in Verbindung mit § 5 AufenthG Ohne diese Beschränkungen würden alle sonstigen Familienzusammenführungen, insbesondere Personen aus Drittstaaten bei Eheschließungen mit ungerechtfertigt benachteiligt und diskriminiert

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Informace o petici

Petition gestartet: 10. 09. 2017
Petition endet: 21. 02. 2018
Kraj : Německo
kategorie :

zprávy

  • Pet 1-18-06-26-045970 Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Regelungen für den Familiennachzug
    von Flüchtlingen an die entsprechenden Regeln im Ausländerrecht angepasst werden.

    Der Petent führt hierzu aus, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen nur erfolgen
    dürfe, wenn

    1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 (Zertifikat des Goethe Instituts),
    2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis) und
    3. ein nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung
    staatlicher Transferleistungen... více

rozprava

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