Region: Niemcy
Praw obywatelskich

Aufhebung der Änderungen zum Infektionsschutzgesetz im Pandemiezeitraum

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
99 98 w Niemcy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

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Petycja została wycofana przez składającego petycję

  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Ich fordere die Aufhebung der im Zeitraum der Pandemie seit März 2020 beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und die Wiederherstellung des Standes vor Beginn der Pandemie.

Uzasadnienie

Am 25.03.2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Bereits zuvor am 16.03.2020 wurde in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen und zahlreiche Maßnahmen mit Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte wie Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Ausgangssperren, Versammlungs- und Demonstrationsverbot, usw. wurden in der Folge verordnet.

Während dieser Pandemiezeit lagen und liegen meines Erachtens auch starke Einschnitte ggü. der regulären Leistungsfähigkeit der Parlamente vor. So wurde z.B. am 25.03.2020 eine Änderung der Geschäftsordnung zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Bundestages während der Corona Krise erlassen (Drucksache 19/18126 des Deutschen Bundestages).

Auch die gewohnte Unabhängigkeit der Medienberichterstattung, der freien und unbeeinflussten Meinungsäußerung in der Bevölkerung sowie der uneingeschränkten Demonstrationsmöglichkeiten usw. scheint mir in der Pandemiephase nicht gegeben.

Im Sinne der Deutschen Verfassung, die dem Schutz der Bürger in seinen Grundrechten dient, ist eine Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes in dieser Phase, welches gerade diese Grundrechte der Bürger in massiver Weise einschränkt, meines Erachtens Demokratie gefährdend und nicht mit der Verfassung vereinbar, da es dem Staat mit seinen regierenden Organen ermöglicht, Gesetze ohne die bewährten und uneingeschränkten Kontrollmechanismen von Parlamenten, Bürgern und Medien für seine Zwecke zu erlassen bzw. im Schnellverfahren zu verabschieden.

Zudem lässt die mangelnde handwerkliche Qualität der getätigten Gesetzesänderung z.B. die explizite Zuordnung der Maßnahmen im neuen §28a zu Covid19, welche für mich klar eine Überregulierung zeigt (denn zukünftige Epidemien erfordern voraussichtlich vergleichbare Maßnahmen), in meinen Augen die eingeschränkte Leistungsfähigkeit einer verfassungskonformen Gesetzgebung erkennen.

Erforderliche Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes sollten im Sinne der Verfassung daher stets außerhalb von Pandemiezeiträumen bei uneingeschränkter Gültigkeit der Grundgesetze zu erlassen werden.

Dziękujemy za wsparcie!

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Aktualności

  • Herzlichen Dank an euch alle, die ihr meine Petition unterstützt habt. Leider brachten wir nicht genügend Stimmen zusammen um die Petition weiter zu führen. Ich hoffe aber inständig, dass wir bald wieder unsere alte Verfassung zurück haben, und das Infektionsschutzgesetz Geschichte ist.

    Liebe Grüße an Euch.

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