Petition richtet sich an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Im Innenbereich, d.h. innerhalb der bebauten Ortslage, im Wald, auf dem Mainradweg, den Radwegen und im Bereich der Festplätze besteht grundsätzlich die Verpflichtung, alle Hunde an der Leine zu führen.
Begründung
Ein pauschaler Leinenzwang ist unverhältnismäßig, da er die Rechte der Hundehalter unangemessen einschränkt und lediglich von einer abstrakten Gefahr oder abstrakte Verunreinigung ausgehe, die sich nicht auf alle Hunde verallgemeinern läßt. Es liegen keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, Hunde immer und überall an der Leine zu führen.
Z. B.: - keine Beißvorfälle
Hunde, die immer an der Leine laufen müssen, können ihren Bewegungsbedürfnissen nicht richtig nachkommen. Freies Schnuppern zum Beispiel, dem Herrchen hinterherrennen oder mit Hundefreunden spielen, wenn das immer unterbunden werden muss, kann der "liebste" Hund aggressiv werden - sei es gegen sich selbst, gegen Menschen oder gegenüber anderen Hunden. Hundehalter wissen, wie intensiv der Bewegungsdrang unserer Hunde ist, es gibt natürlich Rasse- und Temperamentsunterschiede, aber auch der anspruchsloseste Hund braucht sein Maß an Auslauf ohne Leine. Die generelle Leinenpflicht ist eine massive Einschränkung für jeden Hund und jeden Hundehalter. Es sollte vielmehr auf die Eigenverantwortung des Hundehalters gesetzt werden ohne Verbote auszusprechen. Die generelle Leinenpflicht stellt eine Tierschutz bedenkliche Maßnahme dar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung