Gesundheit

Ausbildung statt Ausbeutung: Endlich ein #fairesPJ im Medizinstudium!

Petition richtet sich an
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach/BMG, Universitätskliniken & deren Lehrkrankenhäuser, Medizinischer Fakultätentag, Gesundheitsministerkonferenz, Kultusministerkonferenz
102.286 Unterstützende

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 20.09.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ausbildung in der Krise: Wir fordern hochwertige Ausbildung für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem

Stellen Sie sich vor, Sie kommen in die Notaufnahme und werden von kranken, überarbeiteten oder übermüdeten Studierenden mitbehandelt. Aktuell ist das nicht unwahrscheinlich. Wie würden Sie sich dabei fühlen? Wir setzen uns für faire Bedingungen (#fairesPJ) ein, damit sich die Ausbildung der zukünftigen Ärzt*innen und die Patient*innenversorgung langfristig verbessert. Unterstützen Sie uns jetzt dabei!

Worin besteht das Problem? 

Das Praktische Jahr (PJ) ist das letzte Jahr des Medizinstudiums und soll nach zehn theoriebetonten Semestern auf den praktischen Berufsalltag vorbereiten. Jedoch sind die Bedingungen im praktischen Jahr in einigen grundlegenden Punkten verbesserungswürdig. So werden Studierende nicht nur unzureichend angeleitet und unterrichtet, auch besteht keine Möglichkeit sich offiziell krankzumelden. Hinzu kommt, dass viele Studierende für ihre Vollzeittätigkeit im Praktischen Jahr gar keine oder eine derart geringe Aufwandsentschädigung erhalten, dass sie nicht einmal ihre Miete bezahlen können. Diese enorme Belastung vieler motivierter Studierender kann Patient*innen gefährden und die Gesundheit der zukünftigen Ärzt*innen erheblich beeinträchtigen. So leiden ca. 20 - 35 % der Studierenden im Praktischen Jahr an Burn-Out [1,2]. 

Eine gute Vorbereitung auf den Berufsalltag darf kein Privileg sein und erst recht keine Zeit, die geprägt ist von existentiellen Sorgen, in welcher man unter anderem nicht einmal die Zeit hat, krank zu sein. 

Selbst die motiviertesten Studierenden brauchen - zusätzlich zu ihrem Engagement - geeignete Rahmenbedingungen, um die Ärzt*innen zu werden, die das Gesundheitssystem braucht!

Dafür fordern wir:

  1. Das Recht, sich krankzumelden durch die Trennung von Krankheits- und Fehltagen in der Approbationsordnung, der Verordnung, die die Rahmenbedingungen des Medizinstudiums bestimmt.
  2. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung! Mentoring, Betreuung und Lehrveranstaltungen, wie in den Entwürfen der Approbationsordnung vorgesehen, müssen zeitnah umgesetzt werden. 
  3. Viele PJ-Studierende können von der Vollzeittätigkeit im Krankenhaus nicht leben. Es ist unerlässlich, dass den Studierenden eine für Grundbedürfnisse ausreichende Aufwandsentschädigung gewährt wird. Daher fordern wir eine bundesweite Aufwandsentschädigung mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes.
  4. Einen Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des Praktischen Jahres und dem dritten Staatsexamen, der Abschlussprüfung des Medizinstudiums, denn auf das Staatsexamen vorbereiten geht nicht zwischen Tür und Angel!

Begründung

Angehende Ärzt*innen benötigen adäquate Ausbildungsbedingungen, eine ausreichende Aufwandsentschädigung und eine Lehre, die qualifiziert. Nur so kann unter den steigenden Herausforderungen, wie dem bestehenden relativen Ärzt*innenmangel, ein leistungsfähiges Gesundheitssystem sichergestellt und der Überlastung und Ausbeutung von Studierenden noch vor Berufsbeginn vorgebeugt werden.

Die Trennung von Krankheits- und Fehltagen: Studierenden stehen im praktischen Jahr zurzeit 30 Fehltage zu, welche unter anderem Urlaubstage, Krankheitstage, Kind-Krank-Tage und Lerntage umfassen [3]. 

Dies hat schwerwiegende Folgen: Aktuell haben Medizinstudierende nicht die Möglichkeit, sich krankzumelden, ohne dafür Fehltage zu verwenden. Konkret führen die aktuellen Regelungen dazu, dass Studierende krank im PJ erscheinen und dadurch ihre eigene Gesundheit, die ihrer Patient*innen und die ihrer Kolleg*innen potenziell gefährden. Daher fordern wir eine Anrechnung von zusätzlichen Fehlzeiten im Umfang von mindestens 10% der gesamten Ausbildungszeit, wenn eine eigene Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes oder von Angehörigen vorgelegen hat [4].

Während der COVID-19 Pandemie wurde eine vergleichbare Ausnahmeregelung gefunden, die nicht nur bei COVID-19, sondern in Zukunft auch bei anderen übertragbaren Infektionserkrankungen Anwendung finden muss. 

Standards in der Lehre im Praktischen Jahr schaffen und umsetzen: 

Das PJ hat als Ziel, nach 10 Semestern vorwiegend theoretischem Studium die zukünftigen Ärzt*innen auf den praktischen Berufsalltag und die erforderlichen ärztlichen Kompetenzen vorzubereiten. Lehre ist daher der essenzielle Aspekt eines fairen PJs und eine der wichtigsten Stellschrauben eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems. 

Dafür ist insbesondere die flächendeckende Etablierung eines Mentoring-Systems, der Ausbildung der Studierenden durch Fachärzt*innen, sowie die kontinuierliche Betreuung eigener Patient*innen unter Supervision wichtig. Weiterhin stellt eine strukturierte Einführung der Studierenden in Stationsabläufe ein ebenso wichtiges Qualitätskriterium dar, wie regelmäßige Feedbackgespräche und Besprechungen der Ausbildungsziele anhand des – von den Universitäten erstellten – Logbuchs. Des Weiteren müssen zusätzliche Nacht- und Wochenenddienste freiwillig sein und die Verwendung Studierender zur Füllung von ärztlichen Personallücken verboten sein.

Bundesweite Mindestaufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes:  

Viele PJ-Studierende können von der Vollzeittätigkeit im Krankenhaus nicht einmal ihre Miete bezahlen. Es ist unerlässlich, dass den Studierenden eine für Grundbedürfnisse ausreichende Aufwandsentschädigung gewährt wird. Eine gute Vorbereitung auf den Berufsalltag darf kein Privileg sein oder einen Nebenjob neben einer 40-Stunden-Woche im Krankenhaus erfordern. Knapp 30% der Beteiligten an einer Umfrage des Marburger Bundes aus 2023 gaben an, für die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes auf einen Nebenjob angewiesen zu sein. Außerdem waren 77% nach eigenen Angaben auf familiäre Unterstützung angewiesen, um sich das praktische Jahr leisten zu können [5]. 

Mindestabstand zwischen Ende des Praktischen Jahres und dem dritten Staatsexamen: 

Wir fordern einen Mindestabstand zwischen dem Ende des Praktischen Jahres und dem dritten Staatsexamen in Höhe von vier Wochen, um allen Studierenden eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die Abschlussprüfung des Medizinstudiums zu gewährleisten. Der aktuelle Abstand von mitunter einer Woche ist unzureichend zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung des Medizinstudiums.

Für weitere Hintergründe zur Petition, ausführlichere Erläuterungen, sowie eine umfassende Zusammenstellung von Vorschlägen zur Verbesserung des Praktischen Jahres [6], besuchen Sie uns auf rettedeinpj2023.de 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter pr@bvmd.de zur Verfügung.

Vielen Dank an dieser Stelle auch an @lin.a.tari für das Erstellen des Petitionsbildes.

Erstunterzeichnende:

  • Hartmannbund-Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
  • Marburger Bund- Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
  • Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
  • Die Chirurginnen e.V.
  • Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

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Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt

Neuigkeiten

weil es nicht sein kann, dass 40h Arbeit pro Woche NICHT oder nur minimal vergütet werden, sodass Kredite, familiäre Unterstützung oder zusätzliche Nebenjobs notwendig sind um sich das PJ zu leisten! Außerdem sollte es selbstverständlich sein, sich krank melden zu können ohne dabei "Urlaubstage" zu verbrauchen

Die durch die bundesweite Aufwandsentschädigung entstehenden Mehrkosten müssten gegenfinanziert werden. Dies könnte zu einer Erhöhung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsbeiträge führen.

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