Dilekçe şu adrese hitaben yazılmıştır:
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland
Wir fordern die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes den Ausschluss der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) von der staatlichen Parteienfinanzierung zu beantragen.
Gerekçe
Gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes sind Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Die Partei „Alternative für Deutschland“ erfüllt nach unserem Verständnis diese Voraussetzungen:
- Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2025 bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
- Zentrale Vertreter wie Björn Höcke, Maximilian Krah oder andere Akteure äußern sich regelmäßig verfassungsfeindlich, relativieren den Nationalsozialismus, hetzen gegen Minderheiten und streben eine autoritäre Gesellschaftsordnung an.
- Die Partei untergräbt durch ihr Verhalten und ihre Programmatik gezielt Vertrauen in den Rechtsstaat, das Parlament, die freie Presse und die Menschenwürde als oberstes Verfassungsgut.
- Es handelt sich nicht um eine legitime Opposition innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung, sondern um eine Organisation, die diese Ordnung dauerhaft beschädigen will – auch unter dem Deckmantel legaler Parteistrukturen.
Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG ist ein sehr scharfes und schwer durchsetzbares Instrument. Der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung ist jedoch ein rechtlich verfügbares, verhältnismäßiges Mittel zur Verteidigung der Demokratie.
Die AfD hat keinen Anspruch darauf, durch Steuergelder gefördert zu werden, während sie gleichzeitig unser demokratisches Gemeinwesen systematisch untergräbt.
Wir fordern daher:
Stellen Sie unverzüglich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung!