Autobahnen - Bau neuer Autobahnabfahrten nur mit Entschleunigungsspur

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

24 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

24 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass neue Autobahnabfahrten grundsätzlich so gebaut werden, dass man sich für die Abfahrt aktiv in eine Entschleunigungsspur einfädeln muss und nicht einfach die rechte Spur zur Autobahnabfahrt wird.

Begründung

Dies vermeidet, dass nicht-ortskundige Fahrer überrascht werden und dann unüberlegt gefährliche Spurwechsel machen.Oft werden nicht-ortskundige Fahrer, die auf der rechten Spur fahren, plötzlich überrascht, dass sie sich auf einer Ausfahrt befinden und wechseln dann plötzlich gefährlich die Spur, um auf der Autobahn weiter fahren zu können.Ich habe schon oft LKW-Fahrer gesehen, die beim Spurwechsel sogar über den Grünstreifen gefahren sind, wo die Leitplanke aus der Erde kommt.Wenn man auf der rechten Spur grundsätzlich auf der gleichen Autobahn bleibt, werden solche gefährlichen Spurwechsel vermieden und das Unfallrisiko sinkt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.06.2017
Sammlung endet: 02.08.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9111-023986 Autobahnen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass neue Autobahnabfahrten mit Verzögerungsstreifen
    ausgestattet werden, damit der rechte Fahrstreifen nicht mehr automatisch zur
    Autobahnabfahrt wird.

    Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 24 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen,
    Verzögerungsstreifen für abfahrende Kfz würden es dem übrigen Verkehr auf dem
    rechten Fahrstreifen ermöglichen, ohne Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn bleiben
    zu können. Außerdem verhinderten Verzögerungsstreifen gefährliche Spurwechsel
    durch ortsunkundige Verkehrsteilnehmende, wodurch das Unfallrisiko gesenkt werde.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
    Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
    parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass Ausfahrten mit
    Verzögerungsstreifen – Fahrstreifen, der bei Ausfahrten zum Einordnen in die Ausfahrt
    dient – an Autobahnen die Standardform darstellen (siehe auch Richtlinien für die
    Anlage von Autobahnen (RAA 2008), Kap 6.4.3.2).
    Einfahrten, die die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen vermehren, bewirken eine
    Fahrstreifenaddition, die sog. Spuraddition. Im Gegenzug dazu wird eine
    Verminderung der durchgehenden Fahrstreifen bei Ausfahrten als
    Fahrstreifensubtraktion oder als sog. Spursubtraktion bezeichnet. Diese, mit der
    Petition kritisierten Ausfahrten mit Spursubtraktion, kommen zum Einsatz, wenn die
    Anzahl der Fahrstreifen der Hauptfahrbahn um einen oder zwei Fahrstreifen reduziert
    werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Verkehrsstärke der Hauptfahrbahn nach
    der Ausfahrt deutlich abnimmt oder bei einem stufenweisen Ausbau einer Autobahn.

    Die geforderte Lösung der Realisierung eines durchgehenden rechten Fahrstreifens
    würde bedeuten, dass die Autobahn drei- oder vierstreifig an der Anschlussstelle
    vorbei geführt werden müsste und die Fahrstreifenreduktion des einen oder der beiden
    Überholfahrstreifen erst auf der freien Strecke hinter der Anschlussstelle erfolgen
    könnte. Bei Anschlussstellen mit hohen Ausfahrtsverkehrsstärken bedeutet dies einen
    wesentlichen Flächenmehrbedarf, ohne dass eine verkehrliche Notwendigkeit für
    diese Mehrbreite bestünde. Gemäß RAA 2008 sind Fahrstreifenreduktionen auf freier
    Strecke insbesondere bei Verkehrsstärken größer als 30.000 Kfz/24h je Richtung
    aufgrund möglicher Einbußen für die Verkehrssicherheit nur in unvermeidbaren Fällen
    vorzusehen. Solche Verkehrsstärken werden bei einem sechsstreifigen Ausbau meist
    überschritten. Somit wird eine Fahrstreifensubtraktion an den Anschlussstellen aus
    Verkehrssicherheitsgründen auch bei einem stufenweisen Ausbau gegenüber einer
    Fahrstreifenreduktion auf der freien Strecke in der Regel bevorzugt.

    Spursubtraktionen werden in einem Abstand von 1.000 Metern vor Autobahnkreuzen
    oder -dreiecken und vor Anschlussstellen im Abstand von 500 Metern durch
    Pfeilsymbole auf der wegweisenden Beschilderung angezeigt. Forschungsarbeiten
    (z. B. Färber und Färber, „Aufnahme von Wegweisungsinformationen im
    Straßenverkehr", Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 997, 2008)
    zeigen, dass Wegweiser bereits aus einer Entfernung von 400 bis 600 Metern erkannt
    werden können. Zudem werden von der durchgehenden Fahrbahn abgehende
    Fahrstreifen etwa 500 bis 700 Meter vor der Trenninselspitze durch eine sogenannte
    Blockmarkierung – einem Breitstrich mit geringerem Strich-Lücke-Verhältnis –
    gekennzeichnet. Somit steht auch ortsunkundigen Verkehrsteilnehmenden bei einer
    aufmerksamen Fahrweise genügend Zeit für einen Fahrstreifenwechsel zur
    Verfügung. Navigationsgeräte mit Fahrstreifenassistenten stellen darüber hinaus weit
    verbreitete Hilfsmittel dar, welche ortsunkundige Verkehrsteilnehmende ebenfalls
    frühzeitig auf einen anstehenden Fahrstreifenwechsel hinweisen.
    In dem mit Petition ebenfalls vorgeschlagenen Verbot von Spursubtraktionen an
    Anschlussstellen sieht der Petitionsausschuss daher keine Verbesserung.

    Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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