Burgerrechten

Behinderung & tätlicher Angriff auf Rettungsdienste ins Strafgesetzbuch

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
1.744 Ondersteunend 1.742 in Duitsland

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

1.744 Ondersteunend 1.742 in Duitsland

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 08-11-2021
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Es muss unter Strafe gestellt werden, wenn Rettungssanitäter/innen daran gehindert werden, hilfebedürftigen Menschen zu helfen.

Hier ist die Hinderung ebenso zu bestrafen, wie ein tätlicher Angriff. Das Strafmaß muss ausschließlich mit Freiheitsentzug bestraft werden. Geldstrafen können die Schwere eines solches Fehlverhalten nicht aufwerten.

Das Strafmaß sollte sechs Monate bis 2 Jahre betragen.

Reden

Gesellschaftlich ist es verwerflich, wenn Rettungsdienst, wie aktuell oft erlebt, tätlich angegriffen werden und an der Ausübung der Hilfe für Verletzte und Hilfebedürftige gehindert werden. Hier ist Vorsatz gegeben.

Bedankt voor je steun, Olaf Paul uit Eschweiler
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Nieuws

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Auch den Egomanen der Straße sollte der Freiheitsentzug drohen, denn Geldstrafen schrecken solche Leute nicht ab.

Kein Strafmaß unter Freiheitsentzug? Bereits bei Behinderung? Behinderung der Rettungsdienste kann auch beim Nicht bilden der Rettungsgasse auftreten. Bis 2016 war das Ordnungsgeld für das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei 20 Euro (zwanzig). Nach langem Ringen hatte man sich endlich zu höheren Ordnungsgeldern und FE-Entzug durchringen können. Und jetzt soll das auf Freiheitsentzug angehoben werden? So sehr ich ein Vorgehen gegen tätliche Angriffe auf Rettungskräfte begrüße, ist diese Petition aufgrund der überzogenen Höhe des geforderten Strafmaßes zum Scheitern verurteilt.

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