Bekämpfung illegaler Beschäftigung - Einrichtung eines "Bürgerlohnkontos"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
138 Unterstützende 138 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

138 Unterstützende 138 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass ein jeden Bürger, einen Rechtsanspruch auf ein so genanntes „Bürgerlohnkonto“ hätte, auf das sämtliche Lohnbezüge, auch von unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen zu einem "Gesamtlohn" zusammengefasst und somit (monatlich) legal abgerechtet bzw. versteuert werden könnten.

Begründung

1) Die unterschiedliche Besteuerungen von Haupt-, und Nebenbeschäftigung könnten auf dem "Bürgerlohnkonto" entfallen. Da die dort zusammenlaufen Einkünfte, des jeweiligen Bürgers, als ein „Gesamteinkommen“ gerechnet werden könnten und somit würden eben auch mehr Sozialabgaben und Einkommenssteuern dem Staat zufließen könnten.2) Ein solchen „Bürgerlohnkonto“ könnte dabei helfen die florierende Schwarzarbeit insbesondere in „Privathaushalten“ einzudämmen.Beispiel:Gerade in Privathaushalten werden kaum Voll- oder Teilzeitkräfte gesucht, lediglich Minijobs oder Schwarzarbeit werden z.B. für die vielen Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Gärtner etc. ausreichend angeboten. Gerade durch die zunehmenden „Vergreisung“ unserer Bevölkerung, nimmt der Bedarf an kurzfristigen und flexiblen Stellenangeboten in Privathaushalten (Altenpflege, Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, Tierbetreuung) stetig zu. Zwar hätten viele potenzielle Arbeitsnehmer die Möglichkeiten (oft durch persönliche Empfehlungen) in verschiedenen Haushalten, für eine jeweils geringe Stundenanzahl (z.B. 3 – 5 h pro Arbeitgeber) Arbeit zu finden, können diese aber nicht legal annehmen, weil sie in der Regel immer nur eine Stelle auf Minijobbasis bedienen können.So ist es für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft unkomplizierter eine Schwarzbeschäftigung in diesen Bereichen anzustreben. Weil sich mehrere Minijobstellen nur selten gut abrechnen lassen und die kurzen Arbeitszeiten, auf den einzelnen Stellen, keine lohnsteuerpflichtige Anstellung möglich machen.Wenn aber der Arbeitnehmer durch die Führung eines „Bürgerlohnkontos“ die Möglichkeit bekäme, so viele Stellen, wie ihm möglich sind, zu Bedienen, könnte er auf diese Weise legal die Möglichkeit bekommen in seine Rente, seine Arbeitslosen und Krankenversicherung etc. einzuzahlen und würde nicht in die Schwarzarbeit gedrängt werden, nur weil es keine anderen Abrechnungsmodelle als den Mini- oder Maxijob für die meisten „Geringverdiener“ gibt, als das sich seine Arbeit für ihn noch rechnen würde.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8102-001735Bekämpfung illegaler Beschäftigung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass ein jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein
    sogenanntes "Bürgerlohnkonto" hat, auf das sämtliche Lohnbezüge, auch von
    unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, zu einem "Gesamtlohn" zusammengefasst
    und somit (monatlich) legal abgerechnet bzw. versteuert werden können.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass die unterschiedliche
    Besteuerung von Haupt- und Nebenbeschäftigung auf dem „Bürgerlohnkonto“
    entfallen könnte. Die dort zusammenlaufenden... weiter

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