Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Schaffung eines Straftatbestandes der Erbschleicherei

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
108 Unterstützende 108 in Deutschland

Sammlung beendet

108 Unterstützende 108 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, zum Schutz älterer Menschen vor finanzieller Ausbeutung und Erbschleicherei, den Straftatbestand des Betruges oder der Untreue zu erweitern bzw. einen eigenen Straftatbestand der Erbschleicherei zu schaffen.

Begründung

Der Vermögensschaden von falschen / erzwungenen Vorsorgevollmachten ist beträchtlich. Rechtlich bewegt es sich in einer Grauzone, da die Betroffenen oft nur eine leichte Demenz aufweisen und die Geschäftsunfähigkeit noch nicht festgestellt ist. Schnell werden durch falsche Vorsorgevollmachten Vermögenswerte übertragen und beiseite geschafft. Den nahen Angehörigen (insbesondere wenn man weiter räumlich getrennt wohnt) bleibt nur noch ein hilfloses Zusehen. Hier soll der Staat diese Grauzone per Gesetz beseitigen. Insbesondere bei Erteilung von Vorsorgevollmachten an Personen ausserhalb der Familie (Haushälter(in) oder völlig fremde Personen) soll eine Überprüfung des geistigen Zustandes durch einen Amtsarzt solchen Vermögensschäden vorbeugen.

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