Região: Tubinga
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Educação

Beurlaubungen für Auslandssemester an der Uni Tübingen erhalten!

A petição é dirigida a
Rektor Bernd Engler
2.366 Apoiador

A petição foi parcialmente aceite.

2.366 Apoiador

A petição foi parcialmente aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Sucesso parcial

Der Senat der Universität Tübingen muss die Entscheidung, Auslandssemester nicht mehr zu beurlauben, umgehend rückgängig machen und damit auch weiterhin dafür sorgen, dass allen Studierenden die Möglichkeit offen steht, ein Auslandssemester zu absolvieren.

Razões

Für uns als Liberale Hochschulgruppe und Ring Christlich Demokratischer Studenten ist die Entscheidung, Auslandssemester nicht mehr zu beurlauben, ein massiver Rückschritt im internationalen Profil der Uni und führt faktisch dazu, dass viele Studierenden kein Auslandssemester absolvieren können. Wer ins Auslandssemester geht, muss sich nun also entweder rund 30 ECTS-Punkte in Tübingen anrechnen lassen oder fällt aus der Regelstudienzeit hinaus. Begründet wurde dies von Seiten der Uni mit zusätzlichen Kosten und der angeblich guten Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Leistungspunkten durch die Bologna-Reform.

Aus unserer Sicht geht diese Haltung aus mehreren Gründen an der Realität vorbei. Die wichtigsten haben wir hier aufgeführt:

  1. Nach wie vor können nur ein Bruchteil der Studierenden 30 ECTS oder mehr aus dem Ausland anrechnen lassen.

  2. Die Anrechenbarkeit von Leistungen außerhalb von Europa ist durch Bologna überhaupt nicht abgedeckt und wird ignoriert.

  3. Viele Prüfungsordnungen und Modulhandbücher gehen davon aus, dass Auslandssemester beurlaubbar sind. Beispielsweise können Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge maximal 36 ECTS aus dem Ausland mitbringen. Dadurch würde ein Auslandsaufenthalt von mehr als einem Semester künftig faktisch unmöglich.

  4. Der Mehrwert eines Auslandssemesters bemisst sich sicherlich nicht allein an erworbenen ECTS Punkten.

Muito obrigado pelo seu apoio, Björn Michael Flechtner De Tübingen
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Novidades

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    als Liberale Hochschulgruppe (LHG) und RCDS – Die Christdemokraten haben wir dank deiner Unterstützung enormen Druck auf das Rektorat der Uni Tübingen machen können. Über 2000 Unterschriften haben wir gesammelt und diese dem Rektorat übergeben. Das Rektorat hat zugegeben, die Folgen seiner Entscheidung falsch eingeschätzt zu haben. Erst aus den Reihen von uns Studierenden wurde es auf die Probleme für das Jura-, Lehramts- und Doppelstudium und für viele andere Studierende auch aufmerksam gemacht. Nun sind die Juristen beispielsweise nicht mehr von der Regelung betroffen.

    Durch den Druck von uns Studierenden wurden einige Sonderregelungen erreicht, das Grundproblem aber bleibt: Auslandssemester... avançar

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    unsere Petition zum Thema "Beurlaubung für Auslandssemestern an der Uni Tübingen erhalten!" haben binnen weniger Tage knapp 2000 Leute unterschrieben. Das hat zum einen alle unsere Erwartungen übertroffen und zeigt zum anderen, dass dieses Thema viele Menschen und vor allem auch viele Studentinnen und Studenten in Tübingen bewegt.

    Das Rektorat der Uni hat vor einiger Zeit alle Tübinger Studierenden zum Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch findet am morgigen Montag um 11 Uhr s.t. im Großen Senatssaal der Uni Tübingen statt. Als Liberale Hochschulgruppe (LHG) und Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) möchten wir dort die bis dahin zusammengekommen Unterschriften übergeben.

    Je mehr Unterschriften... avançar

Welche Kosten entstehen denn der Uni während man im Ausland ist (und dort allen erzählt, an welch toller Uni man studiert)?

Man fällt nicht zwangsweise aus seiner Regelstudienzeit raus, wenn man ein Auslandssemester gemacht hat. Wenn die Uni nicht sicher stellen kann, dass man seine 30 ECTS aus dem Ausland nicht angerechnet bekommt, dann kann sie eine Bestätigung ausstellen, dass man immer noch in der Regelstudienzeit studiert, auch wenn man nun ein Semester mehr benötigt als in der Prüfungsordnung vorgesehen (man kann ja nichts dafür ;) ) Und daher sollte man dann auch keine Probleme mit dem Bafög bekommen.

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