Aktuell werden Pilates- und Mikrostudios behandelt, wie größere Fitness-Studios und Sportstätten. Wir fordern eine deutliche Differenzierung zwischen Mikrostudios und großen Fitnessstudios sowie sonstigen Sportstätten.
Wir fordern insbesondere die politischen Entscheidungsgeber auf, Sportstätten in Deutschland künftig nach inhaltlichen und strukturellen Unterschieden zu filtern (Art und Größe) und nicht nach Kategorien zu pauschalisieren (Sportstätte). Zusätzlich soll auch nach ihrem Nutzen differenziert werden.
Insbesondere in Pilates Studios stehen Gesundheitsförderung und Prävention im Vordergrund, nicht der Fitnessgedanke. Somit wird das Prinzip von Partizipation aktiv gefördert.
Reason
Aktuell werden Pilates- und Mikrostudios behandelt, wie größere Fitness-Studios und Sportstätten.
So mussten diese beim sog. "Corona Lock-Down" zwischen März und Mai bzw. Juni 2020 ebenfalls komplett schließen.
Es besteht keine Vergleichbarkeit zu großen Fitnessstudios.
Insbesondere aus folgenden Gründen:
Die Gesamtfläche eines Pilates- und Mikro-Studios ist deutlich geringer (durchschnittlich ca. 300m2). In der Regel umfassen Gruppen i.d.R. max. 8 Teilnehmer*innen. Auch ist die Gesamt-Studiofrequentierung viel geringer.
Terminvereinbarung zwingend: Zudem kommen Kunden nur auf Termin. Es gibt keine freien Trainingszeiten oder sogenannte "Drop-in"-Kurse, an denen die Kunden nach Belieben teilnehmen. Somit ist ein Koordinieren der Studiobesuche minutengenau möglich und ein Zusammentreffen der Kunden beim Terminwechsel auf ein Minimum reduziert.
Kein freies Training: Kunden trainieren in diesen Studios i.d.R. unter Anleitung eines zertifizierten Trainers. Ein freies Training, sowohl inhaltlich als auch räumlich, wie es in Fitnessstudios üblich ist, gibt es in Pilates- und Mikrostudios in der Regel nicht.
Kein Platzwechsel: Das Bewegungsprogramm erfolgt auf einer festgelegten Fläche. Diese ist pro Person und Kursformat entweder auf die Größe einer Gymnastikmatte (60x180cm) begrenzt oder durch den Gebrauch des Reformers (Pilates Gerät, 63x236cm).
Alle bekannten und geforderten Hygienemaßnahmen können problemlos eingehalten werden. Lüften und der Einsatz von Luftfilteranlagen ist aufgrund der geringeren Raumgrößen und Gesamtflächen optimal realisierbar. Somit kann während der Kleingruppen- und Personal Trainings die Ansteckung mit Covid-19 drastisch minimiert werden.
Bislang sind keine Infektionsgeschehnisse aus derartigen Studios dokumentiert.
Das VG München (AZ M26 E20.2170) hat in seinem Beschluss vom 28.05.2020 bereits den therapeutischen Wert der Dienstleistung bescheinigt und u.a. auf die Grundrechtsverletzung gem. Art 3. Abs. 1 Grundgesetz hingewiesen. Hauptpunkt der Streitsache war die Zulässigkeit von Sportangeboten für Kleingruppen unter Auflagen.
News
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Änderungen an der Petition
on 28 Oct 2020
Debate
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