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Rat der Gemeinde Nottuln
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ hat der Rat der Gemeinde Nottuln die Weichen für den Bau eines gewaltigen Bauwerkes gestellt, welches in Nottuln und in den Baumbergen alle Dimensionen sprengt.
Das entsprechende Baurecht, der sogenannte Bebauungsplan, soll nicht geschaffen werden.
Gerekçe
Mit der Zentralisierung ihres Logistiklagers in Nottuln würde die beantragende Firma durch eine 500 Meter lange und 15 Meter hohe Halle circa 9 Hektar Ackerland versiegeln. In Zeiten von Klimakrise, Starkregenereignissen, Trockenheit und Artensterben ist diese Art der Flächenversiegelung nicht vertretbar. Die Auswirkungen auf die Klimabilanz der Gemeinde wären immens. Das Vorhaben mit täglich mehr als 150 LKW-Transporten steht darüber hinaus im eklatanten Widerspruch zum erklärten Ziel einer Klimaneutralität der Gemeinde bis 2030.
Auf 4000 m² soll ein Gefahrstofflager integriert werden. Die Auswirkungen eines Störfalles können hier je nach Art und Umfang, z.B. durch das Freisetzen von Schadstoffen bei einem Brandereignis, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt führen.
Ein nachhaltiger wirtschaftlicher Nutzen für die Gemeinde ist zudem nicht belegt und auch nicht zu erkennen.
Es würden kaum neue Arbeitsplätze entstehen, da es sich im Kern um eine Betriebsstättenverlagerung von Münster nach Nottuln handelt. Es ist unwahrscheinlich, dass die Angestellten nach Nottuln umziehen. Somit verbleibt die Lohnsteuer in Münster. Die neue Subfirma des Antragstellers macht am Standort Nottuln voraussichtlich kaum Gewinn, da eine Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung zum Ziel hat, sondern die günstige Versorgung der Gesellschafter mit ihren Dienstleistungen. Daher profitiert Nottuln auch nicht an einer Zunahme der Gewerbesteuer.