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Infoveranstaltung Regionalplan 23.03.26 Kloster Marienthal
Am 23.03. folgten zwei Vertreter unserer BI der Einladung des Landratsamtes und des Regionalen Planungsverbandes zur Vorstellung des Regionalplanes (Teilfortschreibung Wind) ins IBZ Kloster St. Marienthal.
Die mit ca. 140 Besuchern gut besuchte Veranstaltung gliederte sich in zwei Blöcke. Eine Informationsveranstaltung und einem anschließenden Infomarkt mit fünf Infoständen. Hier offenbarte sich bereits eine geschickt geplante Strategie, die jegliche Nachfragen des Publikums zum Vortrag ausschloss. Es war am Grummeln und Murren im Auditorium erkennbar, dass dies großes Missfallen erzeugte. Die Planer „unserer demokratischen Energiewende“ wollten nicht mit kritischen Nachfragen oder dem Unmut der Bevölkerung gereizt werden.Nachdem als erstes ein Benimmknigge die Richtung wies und Thomas Rublack eine kurze Einführung gab, stellte der Fachbereichsleiter Regionalplanung/Regionalentwicklung beim Regionalen Planungsverband Jörg Weichler die Prinzipien der Planung hinsichtlich der Ausweisung von Windvorranggebieten vor. Sachsen muss bis Ende 2027 einen Anteil von 1,3 Prozent der Landesfläche, bis 2032 sogar 2,0 Prozent dafür ausweisen. Bei Nichtausweitung drohen durch die unter Wirtschaftsminister Habeck erlassenen Gesetze rigide Zwangsmaßnahmen an, die zum Nachteil der Bevölkerung führen würden, weil jetzige Ordnungsregeln, wie Abstände zur Wohnbebauung, nicht mehr beachtet werden müssten. Interessant ist eine gesetzliche Regelung, nach der eine Höhenbegrenzung von WEA für ein Gebiet nicht zur Berücksichtigung bei der Flächenanrechnung führt, so dass davon kein Gebrauch gemacht wurde. Mit dem gegenwärtigen Gebietsausweisungen von 5.860 ha in den Kreisen Görlitz und Bautzen wurden die geforderten 1,3 Prozent erreicht und um 28 ha. übertroffen. Allerdings sind bis 2032nochmals ca. 3.140 ha auszuweisen. Zum Vergleich: Momentan sind mit dem gültigen Regionalplan 2023 0,23 Prozent der Fläche bzw. 1.050 ha ausgewiesen. Es droht also eine Verneunfachung der Flächen mit Windrädern! Da viele Regionen wegen verschiedener Ausschlusskriterien nicht geeignet sind, müssen wenige Gegenden die komplette Last des Ausbaus tragen und werden faktisch „zugespargelt“. Was das für das Panorama bedeutet, muss hier gar nicht ausgemalt werden. Es ist ein Totalangriff auf das Landschaftsbild vor allem in der östlichen Oberlausitz.
Zugutehalten muss man den Planern, dass sie lediglich Ausführende der Bundesgesetzgebung sind, also über das „Ob“ nicht befinden dürfen, sondern nur das „Wie“ ausgestalten müssen.
Die Ampel hatte seinerzeit unter Federführung von Habeck eine Entrechtlichung von Bürgern, Kommunen und Verbänden zugunsten der Windkraft installiert, die beispiellos in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte sein dürfte. Es kommt also letzten Endes darauf an, diesen Angriff auf die Demokratie (Synonym für Volksherrschaft) in Berlin zu revidieren.
Wer hier allerdings auf die brandmauernde CDU setzt, dürfte um ein weiteres Mal enttäuscht werden.
Die komplette Präsentation und andere Inhalte können unter folgendem Link eingesehen werden: https://cloud.kreis-goerlitz.de/d/6960b6d80311456a8b4f/
Nach dem ersten Teil setzte sich die Veranstaltung im „Infomarkt“ weiter fort. Wir stellten dem Fachbereichsleiter, Jörg Weichler, Fragen zur Ausweisung des EW 19 Großhennersdorf, welches innerhalb eines 5 km Radius um das Welterbe Herrnhut liegt. Die ins Feld geführten Sichtachsen und deren Bedeutung wurden als nicht relevant abgewogen, ebenso das Vorhandensein gefährdeter und geschützter Vogelarten und Fledermäuse. Ein Überfliegen des Gebietes reicht nicht, Brutstätten müssen 1 km von den WEA entfernt liegen. Danach spielt es keine Rolle mehr, welcher Vogel dort brütet.Noch vor dem Ende verließen wir gefrustet die Veranstaltung. Wie aus anderer Quelle zu erfahren war, wurde die Veranstaltung von der beauftragten Security-Firma trotz laufender Diskussionen schnell zu Ende gebracht. Man kann sagen, Bürgerbeteiligung auf höchstem Niveau.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Beteiligungsverfahren am 27. April 2026 beendet wird. Einwendungen müssen bis dahin vorgebracht werden. Kontakt-Adressen dafür siehe vorhergehenden Bericht auf unseren Kanälen. Bitte nutzt diese letzte, wenn auch geringe Chance und informiert Betroffene in anderen Gebieten (Rennersdorf, Kemnitz, Bernstadt, Dittersbach).
Bild: Jörg Weichler vom regionalen Planungsverband -
Eilige Mitteilung!
am 10.03.2026Bei der Durchsicht, der jedermann zugänglichen Genehmigungsunterlagen haben wir entgegen unseren ursprünglichen Annahmen festgestellt, dass von der Verschattungsproblematik durch die geplanten Anlagen nicht nur Grundstücke in Ninive, sondern auch in Oberoderwitz im Bereich der Hinteren Dorfstraße betroffen sind.
Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Adressen um Messpunkte handelt, bei denen die Verschattung ohne technische Drosselung in jedem Fall die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.
Das bedeutet, dass benachbarte Grundstücke freilich ebenso verschattet werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Bekanntmachung der Genehmigung im digitalen Amtsblatt des Landkreises die Frist für den Widerspruch gegen die Genehmigung am 27.03.2026 ausläuft.Gerne können Sie sich als Betroffener bei diesbezüglichen Fragen kurzfristig an uns wenden.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Bescheid mit der Grundstücksauflistung -
Der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergienutzung ist schlicht ernüchternd.
Auch wenn Oderwitz und Hernhut nicht mehr unmittelbar tangiert sind, trifft es nun Großhennersdorf sowie Rennersdorf und Umgebung mit voller Breitseite (siehe anliegende Karte). Der Blick vom Herrnhuter Altan soll weiter verspargelt werden.
Noch schauriger wird es, wenn man einen Blick aufs große Ganze wirft, nämlich das gesamte Planungsgebiet in den Kreisen Bautzen und Görlitz, hier einzusehen: https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanungDa sollen Wälder zerpflückt und das ohnehin bereits durch Windräder gebeutelte Landschaftsbild völlig ruiniert werden.
Dem Planungsverband kann nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden, da er im gesetzlichen Korsett der Ausweisung von mindestens 1,3 % der Landesfläche für Windindustrie gefangen ist.Noch handelt es sich dabei aber nur um einen Entwurf. Bis zum 27. April kann jedermann Einwendungen hiergegen erheben.
Wir haben beiliegendes Musterschreiben vorbereitet, das nach Belieben ergänzt und verändert werden kann. Gerne kann es auch an Betroffene der beplanten Gebiete weitergeleitet werden.
Wichtig ist eine sachliche und vor allem konkrete Argumentation, weshalb man den Standort für ungeeignet hält. Insoweit ist es wichtig, auf die speziellen Bedingungen vor Ort einzugehen (z.B. Vorkommen von geschützten Tierarten, Wassereinzugsgebiete). Dies kann für die Planungsbehörde durchaus Anlass zu sein, Änderungen am Entwurf vorzunehmen.Stellungnahmen können auch ganz einfach elektronisch über den obigen Link abgegeben werden. Der Button befindet sich gleich auf der 1. Seite unten rechts.
Bitte nehmen Sie Ihre - zugegebenermaßen mageren - Mitwirkungsrechte wahr.
Die Zeit und die Wirklichkeit lassen die Mär vom gelobten Land, das mit Energie ausschließlich aus Wind und Sonne Vorbild für den Rest der Welt ist, zunehmend als das Erscheinen was es ist: eine politische Lebenslüge, die wir alle - bis auf ganz wenige Profiteure - teuer und bitter bezahlen.Hier der Download-Link des Formulars:
https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.ott
https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.docx
Schutz unserer Heimat, Natur und Kultur