Region: Sachsen

Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut

Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

2.197 Unterschriften

13 %
1.615 von 12.000 für Quorum in Sachsen Sachsen

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  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
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Petition richtet sich an: Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

Liebe Einwohner von Oderwitz und Herrnhut, insbesondere Ninive und Ruppersdorf,
 
dass die fernab naturwissenschaftlicher und ökonomischer Gesetze beschlossene und rein ideologisch motivierte Energiewende gescheitert ist, pfeifen mittlerweile nicht nur die Spatzen von den Dächern, sondern Sie selbst spüren es tagtäglich in Ihrem Geldbeutel.
Ungeachtet dessen ist hinter unserem Rücken in aller Stille ein monströses Projekt in Gang gesetzt worden:

Zwischen Oberoderwitz und Ninive sollen drei Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils über 260 Metern entstehen. Die Genehmigungsplanung läuft und im nächsten Jahr ist der Baubeginn beabsichtigt.
Zeitnahe Darstellung des Vorhabens im Gemeindeanzeiger oder gar eine Einwohnerversammlung – Fehlanzeige!
Offenbar erst unter dem Druck der Informationen, die im Zusammenhang mit der Gründung unserer Initiative an die Einwohner gelangt sind, öffnen sich nun auch die Verwaltungen der Bevölkerung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, hier geht es nicht um das Aufstellen von ein paar Masten auf irgendeinem Feld, sondern um Anlagen in der Höhe von Fernsehtürmen (der Dresdener misst 252 m), die das Orts- und Landschaftsbild auf Jahrzehnte grundhaft verändern werden, besser gesagt verschandeln.
Ganz zu schweigen von den Beeinträchtigungen durch Lärm rund um die Uhr, Infraschall, permanent sich wiederholende Verschattung im Sekundentakt durch sich ständig bewegende Rotoren, insbesondere in Ninive, und damit einhergehende, mittlerweile gesichert festgestellte exorbitante Gesundheitsrisiken.

Der Abstand der Kolosse zu den nächsten Häusern in Oderwitz und Ninive beträgt gerade einmal 1`000 m. Aber auch entfernter liegende Siedlungsgebiete werden sich – je nach Windrichtung – auf Verlärmung, ständiges Blinken der Positionslichter bei Dunkelheit und eine brutale Veränderung des Landschaftsbildes einstellen müssen.
Der frisch verliehene Weltkulturerbetitel an Herrnhut kann zur Disposition stehen!
Das einmalige Panorama von Oderwitz mit seinen drei Bockwindmühlen, wegen derer Mühlenfreunde und Touristen aus nah und fern das Dorf besuchen, wird nicht nur Geschichte sein, sondern fortan als makabres Mahnmal für den Sieg von Profitinteressen sowie Respektlosigkeit gegenüber Mensch und Umwelt dienen.

Begründung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

diese diskontinuierliche, nicht planbare Stromerzeugung (Flatterstrom) macht einige Wenige sehr reich bzw. noch reicher, hingegen weder unsere Energieversorgung sicherer, noch haben die betroffenen Kommunen hiervon nennenswerte Vorteile, die die beschriebenen Beeinträchtigungen auch nur ansatzweise aufwiegen könnten.
2004 hatte der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin versichert, die Energiewende würde eine Familie nicht mehr als einen Euro im Monat – so viel wie eine Kugel Eis – kosten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Pressemitteilung 231/04, Berlin, 30.07.2004). Das Ergebnis ist bekannt.

Wir brauchen nicht mehr Windräder, wir brauchen mehr Verstand bei den Entscheidungsträgern und die Einbeziehung der Bevölkerung.
Das Votum der Bürger ist zu befolgen!

Wir haben uns deshalb zur Gründung einer Bürgerinitiative „Gegenwind Oderwitz–Herrnhut“ zusammengefunden.
Ziel dieser Initiative soll ganz klar die Verhinderung des Vorhabens sein.
Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe in zweifacher Hinsicht:
Zum einen brauchen wir Mitglieder, welche die Initiative aktiv unterstützen, sei es durch: Ideen, IT-Fähigkeiten,

  •  Zurverfügungstellung von Flächen für Plakate,
  • Drucken und Austragen von Informationen,
  • Betreuung von Unterschriftenaktionen oder auch
  • Geldspenden.

Volksbank Löbau-Zittau,
Empfänger: Gegenwind Oderwitz-Herrnhut,
IBAN: DE 51 8559 0100 4258814210
BIC: GENODEF1NGS
 
Zum anderen wollen wir unserem Anliegen durch die Sammlung von Unterschriften eine entsprechende Außenwirkung verleihen. Hierfür werden wir ebenfalls Geschäfte und Unternehmen mit Kundenverkehr um Mithilfe bitten und an einzelnen Tagen auf öffentlichen Plätzen präsent sein. Bitte halten Sie deswegen Augen und Ohren offen.

Wir fordern den sofortigen Stopp des Projekts, zunächst jedoch eine unverzügliche neutrale sowie umfassende und fortlaufende Information der Einwohner über das Vorhaben.
Die Bevölkerung ist über sämtliche bis jetzt bekannte Nachteile und Risiken solcher Anlagen aufzuklären!
Wenn Sie sich aktiv bei uns einbringen möchten, sprechen Sie die Gründungsmitglieder einfach an bzw. nutzen die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
 
Sie erreichen uns:
www.gegenwind–oderwitz–herrnhut.de
kontakt@gegenwind–oderwitz–herrnhut.de  

Initiatoren und Ansprechpartner:
Jürgen Berthold, Müllermeister (Oderwitz); Rochus Gun, Jurist (Oderwitz); Günther Jautze, Bürgermeister a. D. (Oderwitz); Thomas Kahle, Dachdeckermeister (Oderwitz); Susanne Model, Friseurmeisterin (Herrnhut); Matthias Pfeifer, Dipl.-Fischereiing. a. D. (Herrnhut); Marko Proft, Fliesenlegermeister (Herrnhut); Thomas Reimer, Dipl.-Bauingenieur (Herrnhut); Dr. Marina Sarf, Ärztin (Herrnhut); Karsten Starke, Dipl.-Ing. Maschinenbau (Herrnhut); Carsten Stein, Seelsorger (Herrnhut); Uwe Ullrich, KFZ-Meister (Herrnhut); Hans-Georg Wendler, Zimmerermeister a. D. (Oderwitz)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bürgerinitiative Gegenwind Oderwitz-Herrnhut, Herrnhut
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.01.2025
Sammlung endet: 30.06.2026
Region: Sachsen
Kategorie: Bürgerrechte

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Neuigkeiten

  • Bei der Durchsicht, der jedermann zugänglichen Genehmigungsunterlagen haben wir entgegen unseren ursprünglichen Annahmen festgestellt, dass von der Verschattungsproblematik durch die geplanten Anlagen nicht nur Grundstücke in Ninive, sondern auch in Oberoderwitz im Bereich der Hinteren Dorfstraße betroffen sind.

    Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Adressen um Messpunkte handelt, bei denen die Verschattung ohne technische Drosselung in jedem Fall die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.
    Das bedeutet, dass benachbarte Grundstücke freilich ebenso verschattet werden.
    Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Bekanntmachung der Genehmigung im digitalen Amtsblatt des Landkreises die Frist für den Widerspruch gegen die Genehmigung am 27.03.2026 ausläuft.

    Gerne können Sie sich als Betroffener bei diesbezüglichen Fragen kurzfristig an uns wenden.
    Nachfolgend ein Auszug aus dem Bescheid mit der Grundstücksauflistung

  • Der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergienutzung ist schlicht ernüchternd.
    Auch wenn Oderwitz und Hernhut nicht mehr unmittelbar tangiert sind, trifft es nun Großhennersdorf sowie Rennersdorf und Umgebung mit voller Breitseite (siehe anliegende Karte). Der Blick vom Herrnhuter Altan soll weiter verspargelt werden.
    Noch schauriger wird es, wenn man einen Blick aufs große Ganze wirft, nämlich das gesamte Planungsgebiet in den Kreisen Bautzen und Görlitz, hier einzusehen: https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanung

    Da sollen Wälder zerpflückt und das ohnehin bereits durch Windräder gebeutelte Landschaftsbild völlig ruiniert werden.
    Dem Planungsverband kann nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden, da er im gesetzlichen Korsett der Ausweisung von mindestens 1,3 % der Landesfläche für Windindustrie gefangen ist.

    Noch handelt es sich dabei aber nur um einen Entwurf. Bis zum 27. April kann jedermann Einwendungen hiergegen erheben.
    Wir haben beiliegendes Musterschreiben vorbereitet, das nach Belieben ergänzt und verändert werden kann. Gerne kann es auch an Betroffene der beplanten Gebiete weitergeleitet werden.
    Wichtig ist eine sachliche und vor allem konkrete Argumentation, weshalb man den Standort für ungeeignet hält. Insoweit ist es wichtig, auf die speziellen Bedingungen vor Ort einzugehen (z.B. Vorkommen von geschützten Tierarten, Wassereinzugsgebiete). Dies kann für die Planungsbehörde durchaus Anlass zu sein, Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

    Stellungnahmen können auch ganz einfach elektronisch über den obigen Link abgegeben werden. Der Button befindet sich gleich auf der 1. Seite unten rechts.

    Bitte nehmen Sie Ihre - zugegebenermaßen mageren - Mitwirkungsrechte wahr.
    Die Zeit und die Wirklichkeit lassen die Mär vom gelobten Land, das mit Energie ausschließlich aus Wind und Sonne Vorbild für den Rest der Welt ist, zunehmend als das Erscheinen was es ist: eine politische Lebenslüge, die wir alle - bis auf ganz wenige Profiteure - teuer und bitter bezahlen.

    Hier der Download-Link des Formulars:

    https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.ott
    https://www.netgemacht.ch/musterschreiben.docx

  • Die öffentliche Bekanntmachung der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz kann unter nachfolgendem Link nachgelesen werden:
    https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Bekanntmachungen/40.html?

    Hier einige Auszüge aus der Begründung:

    Die Erlebbarkeit des Denkmals ist weiterhin in Gänze möglich. Demnach wird von den geplanten WEA bezogen auf die Sichtachse vom Hutberg denkmalpflegerisch nur eine unerhebliche Beeinträchtigung ausgehen.

    Aufgrund des starken Ausbaus erneuerbarer Energien ist der Anblick von WEA im Außenbereich eine Alltäglichkeit geworden und kann mit einer typischen Kulturlandschaft mittlerweile gleichgesetzt werden.

    Zudem liegt nur eine vorübergehende Beeinträchtigung mit Errichtung der geplanten WEA vor. Denn die durch sie ausgelöste Beeinträchtigung ist reversibel, weil die Anlagen wieder beseitigt werden können. Die geplante Anlage würde dort zwar für relativ lange Zeit stehen, wäre aber insbesondere mit Blick auf die übliche „Lebensdauer" industrieller Anlagen reversibel.

    Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist demnach lediglich von einer unerheblichen und zudem vorübergehenden Beeinträchtigung auszugehen, die nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SächsDSchG als genehmigungsfähig einzustufen ist.

    Im Ergebnis lässt sich der landesrechtliche Denkmalschutz auch unter besonderer Berücksichtigung der Welterbebelange dem Vorhaben nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG entgegenhalten.

    Allein die Anerkennung als Weltkulturerbe begründet keinen weiteren Umgebungsschutz für das Kulturdenkmal (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 20.03.2024, 1 C 2/24).

    Das Ergebnis der Abwägung der Zweiten Gesamtfortschreibung war, dass die ursprünglich vorgesehene Fläche aufgrund eines Kulturlandschaftsschutzes reduziert und die verbleibende Fläche aufgrund der technogenen Vorprägung der Landschaft (3 aktive Kiessandtagebaue, B 178neu und 110kV-Hochspannungsleitung) als Vorranggebiet EW 35 aufgenommen wurde. Demnach sind die geplanten WEA-Standorte bereits aus diesem Grund mit dem Denkmalschutz vereinbar.

    Abwägung § 2 EEG
    Bei der gebotenen Betrachtung des Einzelfalls sind die gesetzlichen Wertungen des § 2 EEG einzubeziehen. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit (§ 2 Satz 1 EEG). Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden(§ 2 Satz 2 EEG).
    Als Sollbestimmung ist § 2 Satz 2 EEG dahingehend zu verstehen, dass sich in den einzelnen Schutzgüterabwägungen ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren Energien in dem Sinne ergibt, dass das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Windenergieanlagen sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen wären.

    Hieran gemessen stellt sich das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im vorliegenden konkreten Einzelfall als ein vorhabenbezogen überwiegendes öffentliches Interesse dar. Insofern wird auf die obigen Ausführungen für die dort untersuchten Sichtbeziehungen verwiesen.

    Nach den vorstehenden Ausführungen vermögen die in der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege angeführten Gründe die Ablehnung des Vorhabens im lichte des landesrechtlichen und städtebaurechtlichen Denkmalschutzes auch unter besondere Berücksichtigung der Welterbebelange dem Vorhaben nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG entgegenhalten.
    Das Vorhaben ist denkmalschutzrechtlich zulässig.

    Die Räte von Herrnhut und Oderwitz erteilten kein Einvernehmen
    Im Zuge der Auswertung der gemeindlichen Stellungnahme wurde festgestellt, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig und ohne rechtliche Grundlage ist. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche die Versagung des Einvernehmens im Rahmen der Planungshoheit rechtfertigen.

Gefahren für die Waldbesitzer, wenn die Subventionen wegfallen, sind die Windkraftbetreiber meist Pleite. Die gesetzlich vorgeschriebene Renaturierung des Geländes bleibt an den Grundstückseigentümern hängen. Die sind dann in Folge der immensen Kosten auch pleite.

Ihr baggert lieber die „schöne“ Heimat weg und verheizt sie? Seid ihr jemals über die Braunkohle - Mondlandschaft geflogen? Oder kommt der Strom in Herrenhut aus der Steckdose?

Warum Menschen unterschreiben

Passt nicht

Die Belange ausgewiesener Kulturdenkmale, darunter nicht selten auch mit Welterbe-Status, werden bei Festlegung von Umsetzungszielen der Energiewende oft nur ungenügend berücksichtigt oder sogar ignoriert (und sind durch den auf Beschleunigung von Vorhaben der Energieversorgung gerichteten gesetzlichen Rahmen sowieso schwerst benachteiligt). Kulturelles Erbe zu bewahren ist ein generationenübergreifender Auftrag, der schon viel länger mit hohem Engagement Vieler verfolgt wird, als es für die aktuellen Lösungsansätze für die notwendige Energiewende gilt. Den Versuchen der Politik, durch schnelle "einfache" Lösungen zu Lasten anderer gesellschaftlicher Anliegen eine Umsetzungsstärke in der Energiepolitik zu suggerieren (ohne sich den damit verbundenen Anforderungen tatsächlich und mit der erforderlichen Sachkompetenz zu stellen), muss entgegengetreten werden.

Durch den Windradbau wird viel Natur zerstört, Es muss bessere Energiequellen geben.

Die Energiewende ist gescheitert. Kein weiterer Bau von Windmühlen, die Landschaft, Umwelt und Weltkulturerbe zerstören. Ganz zu schweigen vom Rückbau, Recycling. Unfassbar!

Die Oberlausitz ist meine Heimat, auch wenn ich jetzt im Schwabenland wohne. Ich möchte, dass die Natur erhalten bleibt. Die Windräder greifen viel tiefer in das Ökosystem ein, als bisher bekannt ist. Nutzen und Schaden stehen in sehr ungünstigem Verhältnis.

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