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Begjæringen ble ikke tatt til følge
Begjæringen er stilet til: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die bundesweit einheitliche und branchenübergreifende 30-Stunden-Woche soll als Vollzeitarbeit unter Erhaltung des monatlichen Einkommens sowie aller Freizeitregelungen und arbeitsfreien Tage eingeführt werden.
Grunnen til
Eine Forderung nach Arbeitszeitminderung beim vollen Lohnausgleich ist ein normales Anstreben der Menschen, die als Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ihre Arbeitskraft zum Verkauf anbieten.
Die Senkung der gesetzlichen Vollzeitarbeit auf 30 Stunden pro Woche würde folgende Vorteile bringen:
Verbesserung der Work-Life Balance
Verbesserung der Chancen zur Weiterbildung
Verbesserung der Erholung zur Qualitätssicherung der Arbeit
Ausgleich der für die heute länger gewordenen Arbeitswege benötigten Zeit
Schaffung neuer Arbeitsplätze und somit Senkung der Arbeitslosigkeit
Möglichkeit einer effizienteren Nutzung der Produktionsmittel durch bspw. zwei Tagesschichten, wo bisher nur eine existierte (dadurch bspw. Umsatzsteigerung)
Steigerung der Nachfrage nach Freizeit- und Erholungsangeboten
Erhöhung der sozialen Zufriedenheit durch Minderung der sozialen Spannungen, wodurch die Notwendigkeit von Polizeieinsätzen und Überwachungsmaßnahmen sinkt
Als Gegenargumente könnten folgende genannt werden:
Gewinne vereinzelter Unternehmen könnten gemindert werden
Senkung der Arbeitslosigkeit vermindert den Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt, reduziert die Angst des Arbeitnehmers vor Verlust des Arbeitsplatzes und erschwert damit die Möglichkeiten seines außervertraglichen Einsatzes
Die Arbeitsverhältnisse als Teil der Wirtschaftsbeziehungen werden durch die Aktivität der Arbeitnehmer bestimmt. Die Arbeitszeiten waren früher länger. Die Idee der Reduzierung der Arbeitszeit auf 8 Stunden entstammt dem Owen’s „888“-Konzept (8 Std. jeweils für Arbeit, Arbeitsfrei, Schlaf) und wurde auf dem Genfer Kongress der Internationalen Arbeiter Assoziation unter Mitwirkung von Marx und Engels bereits im Jahre 1866 gefordert.
Die gesetzliche Vollarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag wurde erstmals auf Staatsebene in Russland vor 100 Jahren (gleich nach der Sozialistischen Oktoberrevolution 1917) eingeführt, später haben die Arbeitnehmer vieler anderer Länder solche Arbeitszeitverhältnisse ebenfalls durchgesetzt, in Deutschland nach der Novemberrevolution in 1918 (wobei Samstag jedoch in vielen Ländern erst gegen Mitte des 20. Jhdt. zum arbeitsfreien Tag erklärt wurde). Die Jahre seit der letzten Änderung von 1967 haben vieles an technischem und sozialem Fortschritt gebracht, sodass eine moderne Gesellschaft sich diese neuen Arbeitszeitverhältnisse problemlos leisten könnte. Außerdem sind die Arbeitswege heute länger und die Weiterbildung erfordert ebenfalls immer mehr Zeit, sodass aus 8 Stunden „arbeitsfreier“ Zeit immer weniger für wirkliches Erholen, wirkliches Leben bleibt.
Die Gesetze von Nachfrage und Angebot lehren uns, dass ein Käufer (z. B. Arbeitgeber als Käufer der Arbeitskraft) immer Interesse hat, die Ware möglichst günstig zu bekommen (am besten geschenkt). Ein Anbieter von Arbeitskraft (Arbeitnehmer) hat damit das Ziel, möglichst mehr Lohn für seine Arbeitskraft und Zeit seines Lebens zu bekommen. Auf dem Arbeitsmarkt befindet sich der Käufer der Arbeitskraft jedoch in einer besseren Lage, da er bereits die Produktionsmittel besitzt und dadurch die Arbeitsplatzbedingungen regelt, sodass solche Forderung nach einem gerechten Tauschwert für Arbeitskraft und Lebenszeit des Arbeitnehmers nicht im Alleingang zu schaffen ist. Nur durch gemeinsames Engagement haben die Generationen der Arbeiter vor uns die heutigen Arbeitsverhältnisse für uns erreicht und gezeigt, dass und wie dies möglich ist. Auch wir können unseren Beitrag dazu leisten, bessere Verhältnisse für uns und die kommenden Generationen zu schaffen.
Quellen
Karl Marx. Instruktionen für die Delegierten des Provisorischen Zentralrats zu den einzelnen Fragen. 1866. http://www.mlwerke.de/me/me16/me16_190.htm
Christoph Strawe. Arbeitszeit, Sozialzeit, Freizeit - Ein Beitrag zur Überwindung der Arbeitslosigkeit. 1994. http://www.dreigliederung.de/essays/1994-12-001
Achtstundentag. https://de.wikipedia.org/wiki/Achtstundentag
Dekret des Rates der Volkskommissaren (über Achtstundentag) http://constitution.garant.ru/history/act1600-1918/5306
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nedlasting (PDF)Informasjon om kampanjer
Petisjon startet:
02.05.2017
Begjæringen avsluttes:
31.10.2017
Region:
Deutschland
kategori:
Sosialt
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Abschluss und Evaluation des Petitionsverfahrens
på 29.03.2020Die Petition hat entgegen der weit verbreiteten Auffassung bestätigt, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in grundlegenden Fragen, wie die der bundesweiten Regulation der Arbeitszeit, die Interessen der Mehrheit der ökonomisch aktiven Bevölkerung (sogenannte Arbeitnehmer) nicht vertreten kann, weil er juristisch die sogenannten Arbeitnehmer als den sogenannten Arbeitgebern gleichgestellt ansieht. Die Arbeiter müssen daher stets nur ihre eigenen Interessen vertreten und dürfen sich nicht in die Lage der sogenannten Arbeitgeber versetzen. Andernfalls müssen sie sich schon bald an den 12-Stunden-Arbeitstag und die 60-Stunden-Arbeitswoche gewöhnen, wie diese leider schon in Österreich Realität sind.
Aus der Geschichte des 19.... lengre -
(Fortsetzung)
...
Mit fast kindlicher Naivität schreiben Sie, „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind danach grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, mit wem und unter welchen Konditionen sie einen Arbeitsvertrag abschließen wollen“. Diese Entscheidungsfreiheit ist eine rein juristische und liegt außerhalb der Lebenswirklichkeit. Der sogenannte Arbeitnehmer, der seine Arbeitskraft gegen Bezahlung an einen sogenannten Arbeitgeber abgibt, tut dies nur wegen seines Bedürfnisses zu Überleben, welches er nur unter Zuhilfenahme dieser Bezahlung befriedigen kann, da er über keine anderweitigen Einkommensquellen verfügt, die ihm das Überleben absichern können. Er ist als Lohnabhängiger damit in seiner Notlage gezwungen, ein Beschäftigungsverhältnis mit... lengre -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
på 29.03.2020Die Petition hat entgegen der weit verbreiteten Auffassung bestätigt, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in grundlegenden Fragen, wie die der bundesweiten Regulation der Arbeitszeit, die Interessen der Mehrheit der ökonomisch aktiven Bevölkerung (sogenannte Arbeitnehmer) nicht vertreten kann, weil er juristisch die sogenannten Arbeitnehmer als den sogenannten Arbeitgebern gleichgestellt ansieht. Die Arbeiter müssen daher stets nur ihre eigenen Interessen vertreten und dürfen sich nicht in die Lage der sogenannten Arbeitgeber versetzen. Andernfalls müssen sie sich schon bald an den 12-Stunden-Arbeitstag und die 60-Stunden-Arbeitswoche gewöhnen, wie diese leider schon in Österreich Realität sind.
Aus der Geschichte des 19.... lengre
debatt
Ingen CONS-argument ennå.