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Culture

Chorgesang in Schleswig-Holstein muss auch drinnen für Amateure wieder erlaubt sein!

Petitioner not public
Petition is addressed to
Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitsminister Heiner Garg

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  1. Launched 2020
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Petition is addressed to: Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitsminister Heiner Garg

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem der nicht professionell ausgeführte Chorgesang nach wie vor in geschlossenen Räumen verboten ist.

Das ist nicht hinnehmbar, denn:

  • Wer im Chor singt, ist in der Gemeinschaft musikalisch kreativ.

  • Der gesundheitsfördernde Aspekt des Singens ist hinlänglich in Studien nachgewiesen.

  • Sänger*innen, die den Gesang nicht beruflich ausüben, brauchen das regelmäßige Singen, um die Stimmmuskeln zu trainieren und um die Flexibilität der Stimme zu erhalten

  • Chorsingen gehört seit 2014 laut UNESCO zum immateriellen Kulturerbe: Amateurchöre sind in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt.

Reason

Alle landesweiten Chorbegeisterten in Schleswig-Holstein sind aufgefordert, sich für die Wiederaufnahme der Chorproben in geschlossenen Räumen mit ihrer Unterschrift einzusetzen.

Mit einem schlüssigen Hygienekonzept schaffen wir die Voraussetzung für das gemeinsame Singen in der Corona-Zeit.

Mit Achtsamkeit, Abstand und guter Lüftung muss das Singen auch in Schleswig-Holstein wieder in geschlossenen Räumen möglich sein!

Lasst uns darum kämpfen, damit wir nicht mit unserem Gesang im Regen stehen!

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Petition details

Petition started: 08/24/2020
Petition ends: 08/30/2020
Region: Schleswig-Holstein
Topic: Culture

News

  • Und hier kommt das anschauliche Hygienekonzept noch einmal in einer eigenen PDF-Datei.
  • Es gibt noch einen Fehler in der ausführlichen Datei: Unter 3.a. muss der Abstand 2,5 m zu allen Seiten betragen.
  • Liebe Chorfans,
    seit Mittwoch kann wieder geprobt werden. Hier kommt ein zweiter Versuch, das von uns eingebrachte dreiteilige Hygienekonzept auf diesem Weg zur Verfügung stellen:Es enthält eine anschauliche Variante zum Verteilen an alle Chorsänger*innen, eine ausführliche Variante, die die Chorleiter*innen als "Veranstalter" der Proben betrifft und einen Belehrungsbogen (in erster Linie für Kinderchöre und deren Eltern gedacht).
    Gesetzlich verankert ist in der neuen Landesverordnung der Mindestabstand von 2,5 m, die obligatorische Kontakt-Dokumentation der an der Probe Beteiligten und das Verbot von Auftritten vor Publikum. Außerdem wurden wir vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren darauf aufmerksam gemacht, dass das jeweils zuständige örtliche Gesundheitsamt die letztendliche Entscheidungshoheit habe. Das Hygienekonzept hält – abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben – lediglich Empfehlungen bereit. Die Verantwortung liegt bei den "Veranstalter*innen" der Chorproben.

    Ein wesentliches Kriterium für uns alle ist das Bewusstsein für die hohe Verantwortung, die wir alle tragen, wenn wir uns zum gemeinsamen Singen treffen. Es geht nicht darum, ein Stück "Normalität" wieder herzustellen, sondern in diesen gesundheitsgefährdenden Zeiten das Proben wieder zu ermöglichen. Wem das zu ungesellig ist, sollte lieber auf die Teilnahme an den Proben verzichten und sich privat mit den Gesangskolleg*innen abseits der Probenorte treffen, denn der "Spielraum Chor" ist landesweit ein sehr empfindliches Terrain.
    Frohes Proben und herzliche Grüße
    Selke Harten-Strehk (Vorsitzende der Musikfreunde Kiel)
    und Benjamin Reiners (Generalmusikdirektor der Landeshauptstadt Kiel)

Dass es "kaum fahrlässigeres" gäbe als gemeinsames Singen, gilt nur für Settings ohne durchdachtes Hygienekonzept. Selbstverständlich sieht das eingereichte Hygienekonzept Maßnahmen zur Aerosolminderung vor. Die Schlüsselstellen hierzu sind ein ausreichend großer Luftraum und genügend Luftbewegung.

Das Virus macht leider weder vor schönen Gesängen noch starken Lungen halt...Es ist zu früh, gerade bei jetzt wieder ansteigenden Zahlen

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