Obitelji

NRW: Rückerstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS #Corona

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Die Präsidentin des Landtags NRW
8.789 8.597 u Sjeverna Rajna-Vestfalija

Peticija je djelomično prihvaćena.

8.789 8.597 u Sjeverna Rajna-Vestfalija

Peticija je djelomično prihvaćena.

  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Predano na dan 26.10.2020
  4. Dijalog
  5. Djelomičan uspjeh

Wir fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, um Eltern die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS während des Coronavirus-Shutdowns zurückzuerstatten.

Obrazloženje

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Schulen (OGS) als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren können. Reduzierung der Arbeitszeit, unbezahlter Urlaub oder Einzelbetreuung der Kinder haben große finanzielle Einbußen zur Folge. Eine Notbetreuung wie angekündigt, wird dies unter Umständen nicht vermeiden. Zudem bleiben die Belastungen der monatlichen Elternbeiträge gleich hoch. Dies bringt viele Familien in eine prekäre finanzielle Situation.

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Novosti

Ein Vergleich mit einer gewöhnlichen Schließung funktioniert hier nicht, da wir vollkommen andere Rahmenbedingungen haben. Eine drei-vierwöchige Schliessung kann mit Hilfe von Großeltern oder Verwandten (bzw. einer Eingliederung in einen anderen KiGa) überbrückt werden. Die Schliessungen aktuell setzen den Betrieb für 5 Wochen aus. Zeitgleich, besteht für viele keine Option Ihre Arbeit aus dem HO zu erledigen, was zwanghaft dazu führt das Stunden drastisch reduziert werden müssen bzw. unbezahlter Urlaub genommen werden muss. Das ist eine enorme Doppelbelastung für einen Großteil der Familien.

Wenn das Gesundhitsamt einen Kindergarten wegen einer Infektionswelle mit z.B. dem Norovirus für drei Woche schließen muss gibt es keine Rückerstattung der Gebühren. Daher sollte es aus Gründen der Gleichbehandlung bei Corona-Infektionen ebenso sein. Dennoch wäre eine Teilerstattung bei nachgewiesener Bedürftigkeit sinnvoll, bzw. eine Teilerstattung von Kosten für z.B. Tagesmütter, sofern eine Notbetreuung nicht greift.

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