Familie

NRW: Rückerstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS #Corona

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Die Präsidentin des Landtags NRW
8.789 Ondersteunend 8.597 in Noordrijn-Westfalen

De petitie is deels geaccepteerd

8.789 Ondersteunend 8.597 in Noordrijn-Westfalen

De petitie is deels geaccepteerd

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 26-10-2020
  4. Dialoog
  5. Deelsucces

Wir fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, um Eltern die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS während des Coronavirus-Shutdowns zurückzuerstatten.

Reden

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Schulen (OGS) als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren können. Reduzierung der Arbeitszeit, unbezahlter Urlaub oder Einzelbetreuung der Kinder haben große finanzielle Einbußen zur Folge. Eine Notbetreuung wie angekündigt, wird dies unter Umständen nicht vermeiden. Zudem bleiben die Belastungen der monatlichen Elternbeiträge gleich hoch. Dies bringt viele Familien in eine prekäre finanzielle Situation.

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Nieuws

Ein Vergleich mit einer gewöhnlichen Schließung funktioniert hier nicht, da wir vollkommen andere Rahmenbedingungen haben. Eine drei-vierwöchige Schliessung kann mit Hilfe von Großeltern oder Verwandten (bzw. einer Eingliederung in einen anderen KiGa) überbrückt werden. Die Schliessungen aktuell setzen den Betrieb für 5 Wochen aus. Zeitgleich, besteht für viele keine Option Ihre Arbeit aus dem HO zu erledigen, was zwanghaft dazu führt das Stunden drastisch reduziert werden müssen bzw. unbezahlter Urlaub genommen werden muss. Das ist eine enorme Doppelbelastung für einen Großteil der Familien.

Wenn das Gesundhitsamt einen Kindergarten wegen einer Infektionswelle mit z.B. dem Norovirus für drei Woche schließen muss gibt es keine Rückerstattung der Gebühren. Daher sollte es aus Gründen der Gleichbehandlung bei Corona-Infektionen ebenso sein. Dennoch wäre eine Teilerstattung bei nachgewiesener Bedürftigkeit sinnvoll, bzw. eine Teilerstattung von Kosten für z.B. Tagesmütter, sofern eine Notbetreuung nicht greift.

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