89 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, dass sogenannte DashCams in Kraftfahrzeugen rechtmäßig sind und deren Inhalt als Beweismittel vor Gerichten herangezogen werden können und dürfen. Hierbei ist zu erwähnen, dass das Aufzeichnen der DashCams durch in Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechten gem. GG und entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen möglich ist. Ein vergleichbares Verfahren (die "Black Box") ist in Flugzeugen üblich und akzeptiert.
Begründung
Bei Verkehrsunfällen geht es oft um hohe Werte aufgrund von Personen- und Sachschäden. Gleichzeitig ist der Unfallhergang oft nur schwer zu klären, wenn Personen dabei verstorben sind oder wenn „Aussage gegen Aussage steht“. Nicht zuletzt können DashCams auch helfen, Diebstähle und Einbrüche in Kraftfahrzeuge aufzuklären.Ein Argument gegen DashCams war bisher die Einhaltung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Aufgezeichneten. Dem kann dadurch abgeholfen werden, indem die DashCam verschlüsselt aufzeichnet und der Schlüssel zum Beispiel beim Fahrzeughersteller oder DashCam-Hersteller liegt. Die Herausgabe des Schlüssels kann nur durch die Ermittlungsbehörden und Gerichte verlangt werden. Damit wäre verhindert, dass der Aufzeichner „Schindluder“ treibt oder sich aufgezeichnete Dritte willkürlichen Veröffentlichungen in Medien ausgesetzt sehen.Gleichwohl muss eine Abwägung der Interessen erfolgen: Wenn es um die Aufklärung von schweren Unfällen oder auch schweren Einbrüchen in Fahrzeugen geht, ist es legitim, dass hier auch einmal fallbezogen andere Rechte zurücktreten müssen. DashCams würden zu einer besseren Aufklärung von Unfällen, Betrugs- und Diebstahldelikten beitragen und lägen daher im Interesse der Allgemeinheit.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.07.2017
Petition endet:
04.09.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 1-18-06-298-044643 Datenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert, wonach
Fahrtaufzeichnungskameras in Kraftfahrzeugen (sogenannte Dashcams) rechtmäßig
sind und deren Inhalt als Beweismittel vor Gerichten herangezogen werden darf.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 89 Mitzeichnungen und
29 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen... weiter
Debatte
wer baut sich denn eine DashCam ein, auf welche er selbst nicht zugreifen kann ?