Begründung
COVID-19 hat das Arbeitsleben nachhaltig verändert. Wo vor der Pandemie das Arbeiten im Home Office undenkbar war, hat sie gerade in diesem Bereich gravierende Veränderungen herbeigeführt und einen gewaltigen Digitalisierungsschub ausgelöst. Denn Arbeitgeber wie Arbeitnehmer haben während dieser globalen Krise festgestellt, dass auch das Arbeiten im sog. Home Office sehr produktiv ist.
Mit der kürzlichen Aufhebung der Sonderreglung für Grenzgänger, nach der Arbeitstage im Home Office zur Pandemiebekämpfung als nicht schädlich im Bezug auf die Grenzgängereigenschaft angerechnet wurden, schlägt die 45-Tage-Regel wieder voll durch und beschränkt Grenzgänger auf eine Anzahl an Home Office Tagen, die ganz einfach nicht mehr der heutigen Zeit entspricht.
Mehr noch: War das Familienleben bzw. die sogenannte Work-Life-Balance während der aktiven Pandemiebekämpfung tatsächlich vollständig in Einklang zu bringen, ist dies mit der gültigen Beschränkung nur mehr bedingt möglich und man verabschiedet sich damit wieder in eine längst vergangene Zeit.
Des Weiteren zwingt die bestehende 45-Tage-Beschränkung Grenzgänger wieder zum vermehrten Pendeln auf die Straße. Dieser Sachverhalt befeuert wiederum die weltweite Klimakrise. Jeder Tag mehr, an dem der PKW in der Garage stehen bleiben kann, ist ein guter Tag für unser aller Heimatplaneten!
Die aktuelle weltweite Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine, trägt ihr Übriges im Themenkomplex bei. Die Kosten für Energie steigen und steigen und als Grenzgänger wird man gleichzeitig gezwungen, in selbige wieder vermehrt investieren zu müssen, ganz einfach um die Arbeitsstätte erreichen zu können. Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger vom Deutschen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Robert Habeck, aufgefordert, Energie zu sparen. Ein Widerspruch in sich...
Sehr geehrter Herr Habeck, sehr geehrter Herr Herr Lindner, ich fordere Sie hiermit als zuständige Minister auf, die derzeitige Beschränkung von 45 Tagen auf 110 Tage anzupassen. Vielen Dank!
P.S. Ich bin mir durchaus bewusst, dass durch eine Anpassung des DBA 'lediglich' der steuerrechtliche Aspekt abgedeckt ist. Für die Anpassung des sozialversicherungsrechtlichen Anteils wird folglich eine separate Petition gestartet.