Demonstrationsrecht auch im Ausnahmezustand - #Demokratiewassonst

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundes-, Landesregierungen

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundes-, Landesregierungen

Das Demonstrationsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer Demokratie. Noch vor der Coronakrise wurde dieses Mittel sehr intensiv genutzt - Man denke hier an die Bewegung "Fridays for future". Durch die Coronaverordnungen wird das Demonstrationsrecht sehr stark eingeschränkt. Menschen, die im Land ein politisches Zeichen setzen möchten, werden dadurch ausgebremst.

Das Verfassungsgericht hat sich in einen Eilantrag nun mit dem Thema Demonstrationsrecht befasst und die Stadt Gießen aufgefordert eine wegen den Coronaverordnungen abgelehnte Demonstration erneut zu überdenken. (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.html;jsessionid=7C9891092E31B68C34236AD2057F6FC0.1_cid361))

Die Stadt Gießen reagiert darauf und lässt die Demonstration zu, allerdings mit einer strengen Regelung: Nur 15 Teilnehmer, nur für eine Stunde, mit Mundschutz und 1,5 Meter Abstand. (Quelle: https://taz.de/Demonstrieren-in-Corona-Zeiten/!5679267/))

Wenn jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf Demonstration besitzt, aber nur 15 Personen bei einer Demonstration zugelassen werden, ist das ein Widerspruch in sich. Formal ist man der Bitte des Verfassungsgerichts nachgekommen und hat die Demonstration zugelassen, aber gleichsam mit Einschränkungen, die die Wirkung einer Demonstration verpuffen lässt. Eine Demonstration mit 15 Personen kann kein Zeichen setzen.

Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung und Landesregierungen folgende Gesetzesänderungen zu veranlassen:

  1. Der Staat/Die Regierung hat dafür zu sorgen, dass der Bürger zu jederzeit sein Demonstrationsrecht ausüben kann.

  2. Sollte das Demonstrationsrecht nicht mehr wahrgenommen werden können, z. B. weil ein Versammlungsverbot ausgesprochen wird, oder wird das Demonstrationsrecht eingeschränkt, z. B. durch die Anzahl der Teilnehmer, hat der Staat/die Regierung dafür Sorge zu tragen, dass der Bürger auf einer alternativen Weise sein Recht auf Demonstration ausüben kann (z. B. über das Internet).

  3. Sollte der Staat/die Regierung für Demonstrationen eine alternative Weise beschließen, so muss diese alternative Weise möglichst den vergleichbaren Effekt einer normalen Demonstration haben und nicht den Charakter einer "Scheindemonstration".

  4. Sollte der Staat/die Regierung für Demonstrationen eine alternative Weise beschließen, so sollte der Bürger zumindest eine Möglichkeit haben, in unbegrenzter Anzahl der Teilnehmer an der alternative Demonstration teilzunehmen (z. B. über das Internet).

  5. Sollte der Staat/die Regierung für Demonstrationen eine alternative Weise beschließen, so muss der Bürger ausdrücklich über die alternative Demonstrationsart aufgeklärt werden.

  6. Sollte das Grundrecht auf Demonstration eingeschränkt sein, ist jede Woche eine Überprüfung und eine Erklärung des Staats/der Regierung notwendig, ob und warum die Einschränkung weiter bestehen bleiben muss.

Begründung

Der Weg aus der Coronakrise ist nicht alternativlos.

Ob es richtig ist aus "Liebe" alte Menschen im Altenheim mehr oder weniger zu inhaftieren ohne mit ihnen darüber zu reden oder, ob Liebe bedeutet, das man gerade mit den älteren Menschen spricht, sie mit Respekt behandelt und sie am Ende Ihres Lebens selber frei und individuell entscheiden lässt, wie sie diese Zeit verbringen wollen, sind Alternativen.

Ob die Wirtschaft wegen Corona links liegen gelassen wird oder nicht, ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern es geht um Leben und Tod. Laut einer Studie forderte die Finanzkrise 2008 zwischen 2008 und 2010 weltweit allein zusätzlich eine halbe Million Krebstote. (Quelle: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/krebstote-durch-finanzkrise-zusaetzlich-starben-500-000-menschen-a-1094316.html))

Laut der Corona-Strategie des Innenministeriums zur Bekämpfung des Corona Virus (COVID-19), können die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus (COVID-19) zu Szenario 4 "Abgrund" führen - also wirtschaftlich weit verheerender als die Finanzkrise 2008 - Das Szenario 4 "Abgrund" gleicht einem wirtschaftlichen Zusammenbruch, dessen gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen kaum vorstellbar sind. (Quelle: https://fragdenstaat.de/blog/2020/04/01/strategiepapier-des-innenministeriums-corona-szenarien/ - Seite 11)

Wie sinnvoll ein Lockdown ist, muss kontrovers diskutiert werden. Inzwischen gibt es immer mehr Meldungen, die den schwedischen Weg ohne Lockdown loben. (Quelle: https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/print/die_welt/finanzen/article207268361/Gastbeitrag-Schweden-Vorbild-fuer-Deutschland.html

Gerade, weil der Weg aus der Krise nicht alternativlos ist, ist es wichtig demokratische Eckpfeiler nicht einstürzen zu lassen. Das Demonstrationsrecht als Teil des Grundrechts und das Grundrecht als Ganzes sind wesentliche Eckpfeiler unsere Demokratie.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.04.2020
Sammlung endet: 19.08.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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