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Składający petycję nie złożył petycji.
Petycja skierowana jest do: Bundeskanzleramt
Der deutsche Bundestag möge die Aufhebung der Verjährungsfrist für "Einfachen“ und "Schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176 I StGB beschließen.
Uzasadnienie
Es sollte in einer demokratischen und offenen Gesellschaft keine Verjährungsfrist für solche Taten geben. Kinder sind unser höchstes Gut und bedürfen einem besonderen Schutz, sowie Fürsorge. Die deutsche Justiz sollte bemüht sein, solche Taten restlos aufzuklären, auch wenn der Fall viele Jahre her ist. Kein Täter darf unbehelligt davon kommen.
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Petition wurde nicht eingereicht
u 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
u 10.11.2013
Debata
Seelischer Mord! Die Regelung zur Verjährung ist nicht ausreichend. Bis ein Kind (spätere Erwachsene ) begreift das ein Täter bestraft werden muss vergehen unter Umständen sehr viele Jahre. Ein Kind leidet bis zu seinem Lebensende an den Folgen von Sexuellem Missbrauch
Das Ausleben einvernehmlicher Sexualität jedes Menschen muss erlaubt sein. Das abbrechen einvernehmlicher sexualisierter Beziehungen mit einem unmündigen Kind ohne dessen Willen muss verboten sein. Einvernehmlichkeit ist hier als psychologischen und nicht als juristischen Begriff zu verstehen. Die Lüge, dass es keine einvernehmlichen sexualisierten Beziehungen zwischen Eltern und Erwachsenen geben kann, soll nicht mehr verbreitet werden dürfen.